Bundesrat kippt Zuschüsse von Gründern von „Sicher“ in „Ermessensleistung“. Beratungsunternehmen hilft.
Der Gründungszuschuss war bisweilen ein gutes Instrument die Startphase eines Gründers oder einer Gründerin finanziell zu erleichtern. Folgende Änderungen treten nun am Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft. die Verkündung erfolgt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2011:
Der Gründungszuschuss wird vollständig in eine Ermessensleistung umgewandelt. Änderungen gibt es bei den Anspruchsvoraussetzungen und bei der Förderdauer: Voraussetzung für die Förderung ist künftig ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage). In den ersten sechs Monaten wird der Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes geleistet zuzüglich 300 EUR monatlich als Pauschale für die soziale Absicherung (bisher neun Monate). In den folgenden neun Monaten beträgt der Gründungszuschuss 300 EUR monatlich (bisher sechs Monate).
Kleine startup Unternehmen und sogenannte Kleinunternehmer haben es hierzulande nicht leicht. Und das nicht erst, seit ihre wichtigste staatliche Finanzhilfe, der Gründungszuschuss, nun radikal zusammengestrichen wurde. Doch nach wie vor sehen viele Arbeitssuchende in der Selbständigkeit die letzte Fluchttüraus dem Teufelskreis Arbeitslosigkeit – und fragen immer häufiger das Internet, um Knowhow für diesen schwierigen Step zu sammeln. Einer aktuellen Studie zufolge ist das Netz mit über 80 Prozent für einen Großteil angehender Unternehmer und Unternehmerinnen die erste Anlaufstelle für Informationen.
Leider ist dieser Online-Markt für qualifizierte und sachgerechte Gründerhilfen unübersichtlich. Zu viele unseriöse Informationen und unrealistische Erfolgsversprechen zielen darauf ab, ahnungslosen Gründunganfängern für belangloses Material viel Geld aus der Tasche zu ziehen. Doch glücklicherweise gibt es auch Ausnahmen.
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