In den kommenden Gläubigerversammlungen der P&R-Unternehmen geht es darum, Ihre Stimme bestmöglich zur Geltung zu bringen. Die hier berichtende BSZ e,V, Anlegerschutzanwälte erfassen für Sie alle wesentlichen Informationen und werten diese aus, damit für Sie individuell alle wichtigen Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden können.
Mit Hilfe dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte soll für Sie erreicht werden, dass:
- der Gläubigerausschuss ausschließlich im Sinne der P&R-Containerinvestoren besetzt wird
- die P&R-Anleger bei der Verwendung und Verwertung der noch vorhandenen Containerboxen einen möglichst hohen Ertrag erhalten können
- der Insolvenzverwalter qualifiziert kontrolliert wird
- die P&R-Anleger weiterhin kontinuierlich informiert werden
- die P&R-Anleger schon vor Abschluss des Insolvenzverfahrens Teilauszahlungen erhalten werden
Wenn das Ziele sind, die Ihnen wichtig sind, lassen Sie sich durch diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten.
Nachstehend geben wir mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom
- 10. 2018 auf www.investmentcheck.de wieder:
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P&R-Insolvenzverwalter unter Druck.
Interessenskonflikte und Schweizer P&R werfen Fragen auf.
Nächste Woche am 17. und 18. Oktober finden die drei großen Gläubigerversammlungen bei P&R statt. Vier Richter(innen), 24 Rechtspfleger(innen) und 36 Justizwachtmeister(innen) sind allein vom Gericht vor Ort. Über 4.000 Anmeldungen gibt es bisher nur für den ersten Termin am 17. Oktober.
Für alle drei Termine werden mehr als 10.000 Investoren erwartet, so dass mit ganz langen Schlangen am Einlass zu rechnen ist. Das Amtsgericht München spricht von einer „der größten Veranstaltungen dieser Art in Deutschland überhaupt“. Es wird heiß hergehen, denn der Insolvenzverwalter Michael Jaffé wird sich kritische Fragen gefallen lassen müssen. Und falls sich sogar ein Vertreter der Schuldner zu einer Stellungnahme traut, dann braucht der vermutlich Polizeischutz.
Gläubigerversammlungen.
Formal wird auf den Gläubigerversammlungen jeweils der Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschuss gewählt. Für Michael Jaffé ist das ein wichtiger Termin, denn eine theoretische Abwahl wäre nicht nur finanziell eine Ohrfeige. Eigentlich gibt es dafür keine ausreichenden Gründe. Doch offenbar macht er sich selbst Gedanken bezüglich seiner Wahl, sonst würde er nicht mit fragwürdigen Methoden Stimmen sammeln.
Anwaltsliste.
Mit der Forderungsanmeldung konnte jeder Anleger auch sein Interesse an einer anwaltlichen Vertretung auf der Gläubigerversammlung Kund tun. Diesen Anlegern wurde nun offenbar ein Brief von P&R geschickt, in dem vier Anwälte vorgeschlagen werden. Angeblich haben sich diese beim Kundenservice von P&R gemeldet und ihr Interesse an einer Sammelvertretung im Berichtstermin angemeldet. So steht es im Anschreiben. Auf Nachfrage erklärte der Pressesprecher allerdings, dass es bis auf einen Anwalt alle Rechtsanwälte wären, die sich bei der Insolvenzverwaltung gemeldet haben. Und noch einmal anders klingt es bei Theo Biller, einem der vier vorgeschlagenen Rechtsanwälte. Er schreibt, er habe sich zur Sammelvertretung „bereit erklärt“. Das klingt eher nach einer gezielten Anfrage bei ihm.
Interessenskonflikte.
Unabhängig von diesem formalen Geplänkel hat die Vorschlagsliste eine viel weitergehende Konsequenz. Auf der Liste befindet sich auch Dr. Stephan Greger. Seine Kanzlei wirbt zum Beispiel bei Google um Mandate und er ist außerdem in den Gläubigerausschuss berufen worden. Somit wird er mit den über P&R beziehungsweise den Insolvenzverwalter beschafften Stimmen abstimmen, wer endgültiger Insolvenzverwalter wird und wie sich der Gläubigerausschuss zusammensetzt. Greger schreibt auf der Kanzlei-Homepage, dass durch seine Mandatierung „mit dem Insolvenzverwalter wichtige und komplexe Themen ‚auf Augenhöhe‘ juristisch diskutiert und erörtert werden können“. So sollte es in der Theorie auch sein, denn der Gläubigerausschuss hat eine Kontrollfunktion gegenüber dem Insolvenzverwalter. Spätestens hier wird es unglaubwürdig und Greger im Grunde als Ausschussmitglied untragbar. Wie soll er als Gläubigerausschuss alle Anlegerinteressen vertreten, als Rechtsanwalt eigene Mandate bedienen und als Sammelvertreter auf der Gläubigerversammlung noch eine weitere Gruppe zufriedenstellen, die über den Insolvenzverwalter zu ihm vermittelt wurde?
P&R Equipment.
Inhaltlich wichtigstes Thema auf den Berichtsterminen sollten die in der Schweiz liegenden Vermögenswerte sein. Jaffé muss den Anlegern endlich klar erklären, wie er diese sichern will, um wenigstens eine gewisse Insolvenzquote zu ermöglichen. Denn Heinz Roth hat vor seiner Verhaftung offenbar noch einiges unternommen, um die P&R Equipment & Finance Corp. wieder an sich zu reißen. Auf Anfrage spricht der Insolvenzverwalter von vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen, die Roth „in Frage gestellt“ hat. Das klingt zu harmlos, wenn gleichzeitig die Prüfung, wie damit umgegangen wird, noch nicht abgeschlossen ist. Und taktische Gründe anzuführen, warum dazu nichts Konkretes gesagt werden kann, beruhigt ebenfalls nicht gerade.
Loipfinger’s Meinung.
Eine Gläubigerversammlung erfüllt ein paar formale Abstimmungspflichten. Doch deshalb kommen die 10.000 Anleger nicht. Sie wollen vom Insolvenzverwalter vor allem Informationen über das noch vorhandene Vermögen und wie dieses möglichst schadensbegrenzend verwertet werden kann. Taktische Spielchen lenken hier nur vom Wesentlichen ab und schaffen kein Vertrauen. Warum macht das Micheal Jaffé? Sind die Probleme und Fragen mit der Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. so groß oder ist es einfach nur die schiere Größe des Verfahrens mit 87.356 Einzelforderungen? Wer sein Investment ernst nimmt, sollte die Gelegenheit nächste Woche nutzen und den Weg nach München suchen. Auch ohne Anmeldung ist eine Teilnahme möglich. Und die schleppenden Eintragungen in das Gläubigersystem sind ebenfalls kein Kriterium. Selbst wenn eine Forderung noch nicht dort vermerkt ist, kann ein Investor auf den Versammlungen teilnehmen.
NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.
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Nutzen Sie den Vertretungsservice der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte!
- Die Rechtsanwälte stimmen in Ihrem Sinne ab.
- Diese Anwälte stellen bohrende Fragen auf der Gläubigerversammlung.
- Diese Anwälte berichten kontinuierlich.
- Diese Anwälte stellen Ihre Forderung nach einer möglichst hohen Auszahlquote.
Nutzen Sie das know-how dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte!
Sie haben Fragen, die Sie klären wollen? Über 20 Jahre Erfahrung im Kapitalmarktrecht zeichnen diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aus.
- Fordern Sie jetzt per Mail oder Telefon die Vollmacht an, damit diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Sie in München vertreten können.
- Sie werden erstaunt sein, wie günstig, diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte für Sie aktiv werden können.
- Weitere Kosten, Gebühren oder Belastungen werden auf Sie nicht zukommen. Hier gilt die Kostengarantie dieser Rechtsanwälte.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Unterlagen bis zum 14.10.2018 – hier eingehend benötigen.
Wenn Sie durch diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte auf der Gläubigerversammlung vertreten werden möchten, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R an. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Direkter Link zum Kontaktformular:
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.