P&R – Gläubigerversammlung: Nutzen Sie den Vertretungsservice der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte!

Am 17., 18. und 22. Oktober werden in München die Gläubigerversammlungen für die vier maßgeblichen P&R-Gesellschaften stattfinden. Was viele P&R-Anleger für die Zukunft erwarten können, hängt auch davon ab, wie sie ihr Stimmrecht nutzen. Deshalb ist es für die Containerbesitzer wichtig, auf der P&R-Gläubigerversammlung die Rechte selbst oder durch einen qualifiziert Bevollmächtigten wahrzunehmen.

Parlament der Gläubiger

Die Gläubigerversammlung wird oft auch als das „Parlament der Gläubiger“ eines insolventen Unternehmens bezeichnet. An dieser Stelle können die Anleger, die ihr Geld in Containerinvestments angelegt haben, mitreden, wenn es um wegentscheidende Fragen geht. Und solche Fragen tun sich bei den P&R-Firmen auf:

  • Steht den P&R-Anlegern wirklich kein Eigentumsrecht an den Containern zu, wie es der Insolvenzverwalter behauptet?
  • Wer ist der beste Vertreter für den Gläubigerausschuss, wenn es um die Rechte der vermeintlichen Containerbesitzer geht?
  • Soll der bisherige Insolvenzverwalter weiterhin sein Amt ausüben?
  • Was geschieht mit dem Schweizerischen P&R-Unternehmen?
  • Lohnt sich der weitere Vermietungsbetrieb mit den restlichen Containern?
  • Wie lange wird das Insolvenzverfahren dauern?
  • Werden Anleger Gelder an die insolventen P&R-Betriebe zurückzahlen müssen (Anfechtung)?
  • Werden die angemeldeten Forderungen der P&R-Anleger vollständig anerkannt?

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt Sie.

Wir wissen, dass viele Geschädigte zwar nach München kommen möchten, um die Eindrücke persönlich zu erhalten, wie es um das P&R-Desaster steht, und ihre Rechte wahrnehmen wollen, jedoch dazu keine Möglichkeit haben. Deshalb bieten diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte an, Sie als Betroffenen bei diesen insolvenzrechtlich zwingend vorgesehenen Terminen zu vertreten.

Jetzt geht es in den kommenden Gläubigerversammlungen der P&R-Unternehmen darum, Ihre Stimme bestmöglich zur Geltung zu bringen.

Die Anlegerschutzanwälte  erfassen für Sie alle wesentlichen Informationen und werten diese aus, damit für Sie individuell alle wichtigen Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden können.

Mit Hilfe dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte soll für Sie erreicht werden, dass:

der Gläubigerausschuss ausschließlich im Sinne der P&R-Containerinvestoren besetzt wird

  • die P&R-Anleger bei der Verwendung und Verwertung der noch vorhandenen Containerboxen einen möglichst hohen Ertrag erhalten können
  • der Insolvenzverwalter qualifiziert kontrolliert wird
  • die P&R-Anleger weiterhin kontinuierlich informiert werden
  • die P&R-Anleger schon vor Abschluss des Insolvenzverfahrens Teilauszahlungen erhalten werden

Wenn das Ziele sind, die Ihnen wichtig sind, lassen Sie sich durch diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten.

  • Nutzen Sie den Vertretungsservice der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte!
  • Die Rechtsanwälte stimmen in Ihrem Sinne ab.
  • Diese Anwälte stellen bohrende Fragen auf der Gläubigerversammlung.
  • Diese Anwälte berichten kontinuierlich.
  • Diese Anwälte stellen Ihre Forderung nach einer möglichst hohen Auszahlquote.
  • Nutzen Sie das know-how dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte!

Sie haben Fragen, die Sie klären wollen? Über 20 Jahre Erfahrung im Kapitalmarktrecht zeichnen diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aus.

Fordern Sie jetzt per Mail oder Telefon die Vollmacht an, damit diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Sie in München vertreten können.

Sie werden erstaunt sein, wie günstig, diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte für Sie aktiv werden können.

Weitere Kosten, Gebühren oder Belastungen werden auf Sie nicht zukommen. Hier gilt die Kostengarantie dieser Rechtsanwälte.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Unterlagen bis zum 14.10.2018 – hier eingehend benötigen.

Wenn Sie durch diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte auf der Gläubigerversammlung vertreten werden möchten, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R an. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36a

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Telefax: 06071-9816829

E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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