MCM Investor Management AG: Warum viele Mietverträge unwirksam sind

Logo_mcm_management MCM Investor Management AG: Warum viele Mietverträge unwirksam sindEinige Mietverträge enthalten unwirksame Klauseln und verstoßen damit gegen das Gesetz – die MCM Investor klärt auf

Magdeburg, 02.10.2018. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Thema Mietverträge. „Viele Mieter denken, dass sie an exakt die Vereinbarungen des Mietvertrags gebunden sind, die sie auch bei Vertragsabschluss unterschrieben haben. Dies muss nicht immer der Fall sein“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Viele Vermieter verwenden nämlich unwirksame Klauseln im Mietvertrag. Daher sollten Mieter ihre Verträge unbedingt prüfen lassen, falls sie sich unsicher sind“, betonen die Immobilienexperten. Schätzungen des Deutschen Mieterbunds (DMB) haben ergeben, dass neun von zehn aller abgeschlossenen Mietverträge in Deutschland solch unwirksame Klauseln enthalten. Das entspricht einer Zahl von über 19 Millionen Mietverträgen, die hierzulande eindeutig gesetzeswidrig sind, da sie Mieter klar benachteiligen. „Die utopisch hohe Zahl ist erschreckend. Nichtsdestotrotz hat Deutschland einen starken Mieterschutz. Wer also das Gefühl hat, durch seinen Mietvertrag benachteiligt zu sein, dem wird auch geholfen“, so die MCM Investor Management AG.

Unterdessen gibt der DMB Hinweise, in welchen Klauseln sich häufig rechtswidrige Elemente befinden. Dazu zählen vor allem Vereinbarungen hinsichtlich Schönheitsreparaturen und Renovierungen. Hinzu kommen fehlerhafte Angaben zur Wohnungsgröße, Fragen zu Tierhaltung und Kündigungsfristen sowie generelle Mieterrechte. „Diese Probleme treten aber nicht nur bei selbst geschriebenen Mietverträgen auf, sondern auch in Formularmietverträgen. Man sollte meinen, wenn Verträge von Hauseigentümervereinen, Maklern oder Wohnungsunternehmen ausgestellt werden ist man auf der sicheren Seite. Dem ist aber leider nicht so“, erklärt die MCM Investor Management AG. Laut DMB gilt dies selbst wenn die vorliegenden  Verträge als „Mustermietvertrag“ oder „Einheitsmietvertrag“ bezeichnet werden. „Schlussendlich sollten sich Mieter Bei Unklarheiten im Vorfeld beraten lassen, bevor sie ihre Unterschrift geben“, raten die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG abschließend.