P&R-Container: BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt sichert Vermögenswerte für seine Mandanten!

Landgericht München erlässt dinglichen Arrest gegen ehemaligen P&R-Geschäftsführer. Sicherung von Vermögenswerten möglich. „Da die Vermögenswerte von Roth nicht für alle rund 54.000 Anleger ausreichen werden, ist  zügiges Handeln sinnvoll“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Das LG München hat mit Beschluss vom 14.09.2018 einem von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei gleichentags beantragten dinglichen Arrest gegen Heinz Roth stattgegeben und den dinglichen Arrest in dessen Vermögen wegen einer Forderung von mehr als 180.000 € angeordnet.

Roth kann die Vollziehung des Arrestes nur durch Hinterlegung eines entsprechenden Geldbetrages – der auch die angefallenen Rechtskosten umfasst – hemmen, andernfalls muss der die Pfändung dulden.

LG München sieht Haftung von Roth als gegeben an

Aufgrund der Ermittlungen dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist davon auszugehen, dass die Käufer von Containern in den P&R-Gesellschaften, in denen er Geschäftsführer war, Ansprüche auf Schadensersatz haben können. Daher nahm das LG München einen Sicherungsanspruch als gegeben an.

Das LG München sah auch einen Sicherungsgrund an und bejahte die Eilbedürftigkeit. Aufgrund des bisherigen Sachstandes besteht die Besorgnis, dass die Vollstreckung eines gegen Roth gerichteten Titels ohne Sicherungsmaßnahmen erheblich erschwert wäre.

Roth war in verschiedenen Gesellschaften der P&R-Unternehmensgruppe Geschäftsführer. Nach aktuellen Presseberichten befindet er sich seit kurzem in Untersuchungshaft, da die Staatsanwaltschaft München die Haftgründe der Flucht- und Verdunklungsgefahr gesehen hatte.

Anleger können Vermögenswerte für sich sichern

Der zuständige BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt sieht für enttäuschte Anleger Hoffnung: „Wir freuen uns für unseren Mandanten. So sind nach den von uns durchgeführten Recherchen Werte bei Heinz Roth vorhanden.“ Denn mit dem vorliegenden Arrest ist es nun möglich, die gegenüber dem Insolvenzverwalter verweigerte Vorlage einer Vermögensauskunft zwangsweise durchzusetzen und unabhängig davon in bekannte Vermögenswerte zur Sicherung zu vollstrecken. Durch den Arrestbeschluss werden vorhandene Vermögenswerte vor einer Verschiebung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens geschützt. Klar ist, dass die Vermögensverwerte von Roth nicht für alle rund 54.000 Anleger ausreichen werden; weshalb zügiges Handeln sinnvoll ist.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

  • Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.09.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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