P&R-Insolvenzverfahren: BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt erklärt Betroffenen Anmeldung.

  • Anmeldungen zur Insolvenztabelle auch nach dem 14.09.2018 möglich
  • Position im P&R-Insolvenzverfahren verbessern
  • Ansprüche auf Rückkauf der Container
  • BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt beantwortet Fragen und gibt Anlegern Hilfe

Anleger in den P&R-Insolvenzverfahren beäugen die Insolvenzverwalter aus der Kanzlei Jaffé skeptisch. Und auch die Presse streut kritische Töne ins Geschehen. Warum das seine Berechtigung hat, erläutert ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Betroffenen gerne in einer Erstberatung.

P&R-Anleger beklagen nicht nur den Verlust ihres eingesetzten Geldes, sondern sehen sich auch noch mit den Vorschriften des Insolvenzrechts konfrontiert.

Denn viele P&R-Anleger sind vorsichtig geworden, wenn es um das Investment bei P&R-Container geht. Diese Skepsis erfasst auch die Insolvenzverwalter – und sie ist auch in großen Teilen berechtigt. Denn die Kluft zwischen den Interessen der P&R-Investoren und den Insolvenzverwaltern ist offensichtlich.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt erklärt Forderungsanmeldung

Hier ein Überblick, was P&R-Anleger uns in vielen Gesprächen, Telefonaten, E-Mails und Schreiben gefragt haben:

  • Warum muss ich als P&R-Anleger meine Ansprüche jetzt bei P&R zur Insolvenztabelle anmelden? Was passiert nach dem 14. September 2018?
  • Was passiert im Prüftermin?
  • Werden meine Forderungen nicht automatisch zugelassen? Schließlich hat ja der Insolvenzverwalter das Formular erstellt.
  • Was muss ich tun, wenn meine Forderung bestritten wurde?
  • Gibt es keine andere Alternative hierzu?
  • Was kann ich tun, um meine Position im P&R-Insolvenzverfahren zu verbessern?
  • Lohnt sich der Aufwand gemessen an der zu erwartenden Auszahlung?
  • Wie hoch ist der Anteil daran?
  • Wird es zu Rückforderungen durch die Insolvenzverwalter kommen?
  • Wie es nach der Forderungsanmeldung im P&R-Containerchaos weitergeht.

Die Anmeldung ist der erste Schritt, den die P&R-Containerbesitzer machen müssen, um überhaupt zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil ihres Geldes zurück zu erhalten.

Wichtig ist auch, in der Gläubigerversammlung am 17. + 18. Oktober 2018 vertreten zu sein. Denn bei diesem Termin geht es nicht nur um die – rein formelle Frage – ob der jeweils bisherige Insolvenzverwalter in seinem Amt bleibt. Vielmehr wird auch ein Gläubigerausschuss bestellt, dessen Mitglieder den jeweiligen Insolvenzverwalter kontrollieren und die Interessen der Anleger vertreten sollten. Wir werden uns dafür einsetzen, dass qualifizierte Vertreter gewählt werden.

Stellungnahme des hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts:

Die Hände in den Schoß zu legen, nachdem man als P&R-Investor das Formular an den Insolvenzverwalter gesendet hat, ist eindeutig zu kurz gesprungen. Denn damit hat man erst einen kleinen Schritt getan, um an das Geld am Ende heranzukommen (= Insolvenzquote). Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte setzen auf ihr Insolvenz-Monitoring.

Dabei geht es darum, alle Informationen – auch die, die bis jetzt noch nicht vorliegen – und den Antrag für die Mandanten so zu stellen, dass sie in die Pole-Position kommen. Eine Maßnahme, die sich eindeutig lohnt, denn es gibt einen dreistelligen Millionenbetrag zu verteilen – vielleicht sogar mehr.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erläutern Ihnen, wie Sie Ihre Forderungen in der richtigen Höhe und mit korrekter Begründung zur Insolvenztabelle anmelden, damit Sie im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen und Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie Schadensersatz von Vertrieb und Anlagevermittlern verlangen können.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.

  • Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

  • Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36a

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Telefax: 06071-9816829

E-Mail:  bsz-ev@t-online.de

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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