UKS-Stiftung für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gegenüber Lebensversicherungen die sicherere Alternative zur Absicherung der Altersvorsorge
Köln, 16. Dezember 2011******Betrug 1978 die Rente rund 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes, werden es 2018 nur noch rund 46 Prozent sein. Arbeitnehmer, die zur Absicherung ihrer Altersvorsorge auf Lebensversicherungen vertrauen, haben dabei aber auf Sand gebaut. Denn allein zwischen 2001 und 2004 verringerte sich die Gesamtablaufleistung einer Lebensversicherung um 40 Prozent. Zudem sind Versicherungen gem. §89 VAG nicht mehr zur Auszahlung verpflichtet, wenn dadurch für sie die Gefahr der Insolvenz besteht. Aber auch viele Unternehmer verlassen sich darauf, dass die Lebensversicherungen, die sie zur Erfüllung ihrer Pensionsverpflichtungen abgeschlossen haben, es schon richten werden. Diese stecken aber schon lange tief in der Krise. Der garantierte Rechnungszins wird 1,75 Prozent für das Jahr 2012 betragen. Jedoch auf das Deckungskapital, nicht auf die eingezahlten Beiträge, d.h., bei rund 60 Prozent Deckungskapital beläuft sich die Rendite auf rund 1 Prozent. Mit der UKS-Stiftung bieten die bAV-Stiftungs-Experten der Deutschen Renten Treuhand sowohl Arbeitgebern wie Arbeitnehmern eine garantiert sichere Alternative. Denn bei der UKS-Stiftung handelt es sich um ein individuell für das Unternehmen eigens gegründetes externes und selbständiges bAV-Versorgungswerk in der elitären Rechtsform einer Stiftung.
„Weniger Kinder, länger leben, später in den Beruf, früher in Rente. Da muss man kein Mathematiker sein, da reicht Volksschule Sauerland, um zu wissen, dass das nicht gehen kann, hat Franz Müntefering schon vor Jahren erkannt. Deshalb geben wir den Unter-nehmen mit der UKS-Stiftung ein Finanzierungsinstrument für die betriebliche Altersvorsorge an die Hand, von dem Unternehmen ebenso wie Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren. Während sich für den Unternehmer die Wertschöpfung von den Versicherungskonzernen in die unternehmereigene Stiftung zurückverlagert mit dem Ergebnis des Liquiditätsgewinns und stiller Reserven, bieten sich bei der Erfüllung der Pensionszusage verschiedene Möglichkeiten von der Gesamtkapitalauszahlung über eine monatliche Rente, der Immobilienübertragung bis hin zum mietfreien Wohnen, je nachdem, wofür sich der Arbeitnehmer entscheidet. Ein kompetenter Stiftungs-Beirat, besetzt z. B. mit Steuerberatern, Bankern, Rechtsanwälten, Anlageexperten und Arbeitnehmervertretern, erarbeitet und liefert dem Unternehmer die individuellen Anlagevorschläge“, erklärt Sascha Wiesmann, Geschäftsführer der Deutsche Renten Treuhand DRT.
Die UKS-Stiftung ist als soziale Einrichtung zudem eine steuerbefreite rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung gewährt. Die Steuerfreiheit wird durch den Zweck der betrieblichen Altersversorgung (soziale Einrichtung) gerechtfertigt. Aus diesen Merkmalen resultieren zahlreiche Vorteile für das Unternehmen, dessen Mitarbeiter und für den Unternehmer persönlich. Die UKS-Stiftung verfügt über ein eigenes, vom Arbeitgeber abgetrenntes Sondervermögen (Insolvenzschutz), das durch Zuwendungen gespeist wird. Durch die Auslagerung des Vermögens in die UKS-Stiftung erfolgt auch keine Aktivierung in der Unternehmensbilanz. Somit sind auch keine Versorgungspflichten in der Bilanz des Unternehmens zu passivieren und keine Pensionsrückstellungen zu bilden. Auf diese Weise werden die immer größer werdenden Bilanzprobleme durch Aktivierung der Rückstellungen für die Pensionszusagen vermieden.
Die Deutsche Renten-Treuhand DRT GmbH ist Spezialist für die Gründung und Verwaltung von Stiftungen. Neben einigen Publikums-Stiftungen konzipiert und verwaltet die Deutsche Renten-Treuhand DRT GmbH individuell auf den Stifter zugeschnittene Modelle sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen, für Vereine und Verbände.
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