ERGO Verbrauchertipps „Feuerwerk im Wohnzimmer“

Wohnen & Garten

Tischfeuerwerk nur auf feuerfester Unterlage abbrennen

Deutschland feiert – und die Feuerwehr ist im Dauereinsatz. Jedes Jahr wird an Silvester mehrere tausendmal Feueralarm gemeldet. „Nicht nur beim Feuerwerk draußen, auch bei der Party in der Wohnung drohen Gefahren“, warnen die ERGO Experten. Besonders beliebt bei Feiern in den eigenen vier Wänden ist das Funken sprühende Tischfeuerwerk. Allerdings zeigt oft erst ein genauer Blick auf die Packung oder die Gebrauchsanweisung, ob sich der Artikel auch tatsächlich für eine Verwendung in geschlossenen Räumen eignet. „Beim Abbrennen ist unbedingt darauf zu achten, dass das Tischfeuerwerk auf einer feuerfesten Unterlage steht“, so die ERGO Experten. „Das gilt übrigens auch beim Bleigießen und für das Fondue.“ Auch sollten nach Möglichkeit keine Luftschlagen oder Girlanden in der Nähe hängen – zu groß wäre die Brandgefahr. Ratsam ist, beim Einkaufen nur zu Party-Deko zu greifen, die als schwer entflammbar gekennzeichnet ist. Wunderkerzen empfehlen sich wegen des Funkenflugs übrigens nicht zum Anzünden in der Wohnung. „Für den Fall, dass trotz aller Vorsicht etwas schiefgeht, sollte man einen Feuerlöscher, eine Löschdecke oder zumindest einen Eimer Wasser bereitstehen haben“, raten die ERGO Experten. „Wenn das nicht mehr reicht: Ruhe bewahren und sofort den Notruf 112 wählen.“

Quelle: ERGO

Sicherer Schutz vor Raketen auf schiefer Flugbahn

Rußflecken an der Fassade, gesprengte Dachrinnen, verkohlte Balkone – viele Menschen erleben nach dem Silvesterfeuerwerk eine böse Überraschung. „Wichtig ist, alle brennbaren Gegenstände von Balkon und Terrasse zu räumen, damit sie nicht von Raketen in Brand gesetzt werden“, wissen die ERGO Experten. Ansonsten ist es schwierig, das eigene Haus vor der Achtlosigkeit anderer zu schützen. Daher kommt es darauf an, sich anderweitig abzusichern: Eine Wohngebäudeversicherung kommt für Brandschäden auf. „Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Schuldige nicht ermittelt werden kann“, sagen die ERGO Experten. Die Versicherung kommt dabei übrigens nicht nur für den Schaden selbst auf, sondern auch für etwaige Folgeschäden, etwa durch Löschwasser, sowie für die nötigen Aufräumarbeiten. Um selbst Ärger zu vermeiden, sollten Feuerwerkskörper niemals in unmittelbarer Nähe von Häusern oder Autos gezündet werden. Am besten ist es, Raketen aus eingegrabenen Flaschen senkrecht abzufeuern, damit sie nicht unkontrolliert umherfliegen und womöglich ausgerechnet im neuen Gartenhäuschen des Nachbarn explodieren.

Quelle: ERGO

Wenn das Feuerwerk im Haus des Gastgebers hochgeht

Eine ausgelassene Party gehört für viele Menschen zu Silvester ebenso dazu wie Krapfen und Feuerwerk. Doch je wilder die Feier, desto höher die Risiken, wissen die ERGO Experten: „Wenn viele Menschen zum Feiern zusammenkommen, kann einiges schiefgehen.“ Die Liste der möglichen Malheure ist lang: Eine Zigarette, die zwischen die Kissen der Designercouch fällt. Ein Rotweinglas, das umfällt und den Teppich ruiniert. Ein temperamentvoller Tanzschritt, der in der Porzellanfigurensammlung endet. „Wer nicht mit einer privaten Haftpflichtversicherung vorgesorgt hat, muss solche Schäden aus der eigenen Tasche bezahlen. Dann fängt das neue Jahr womöglich mit einem finanziellen Desaster an“, warnen die ERGO Experten. Die größte Gefahrenquelle an Silvester sind freilich die Raketen: Wer das neue Jahr mit einem lauten Knall begrüßen will, sollte in jedem Fall eine Privathaftpflicht abgeschlossen haben. Damit sind die Schäden abgedeckt, wenn das Haus des Nachbarn getroffen wird – oder gar er selbst. Die Haftpflichtversicherung springt sogar ein, wenn man als Partygast durch ungeschicktes Hantieren im Haus des Gastgebers eine Rakete hochgehen lässt – nur Vorsatz ist ausgeschlossen.

Quelle: ERGO

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