Rechtsanwalt Frankfurt – Anwalt Bad Vilbel – Arbeitsrecht . Kanzlei Sachse

Befristete Arbeitsverträge

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Befristete Arbeitsverträge enden grundsätzlich automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Es bedarf daher keiner Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages, um sie zu beenden. Da der Arbeitnehmer einen weitreichenden Schutz gegen unberechtigte Kündigungen genießt und dieser Kündigungsschutz durch den Abschluss von befristeten Arbeitsverträge nicht unzulässigerweise umgangen werden soll, sind sie nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig.

Vor Ablauf der Befristung kann ein befristeter Arbeitsvertrag nur beendet werden, wenn bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart worden ist. Fehlt eine solche Vereinbarung, kann der befristete Arbeitsvertrag während seiner Laufzeit bei Vorliegen der Voraussetzungen nur außerordentlich wegen z.B. eines groben Pflichtenverstoßes des Arbeitnehmers gekündigt oder einvernehmlich im Wege eines Aufhebungsvertrages beendet werden.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht Frankfurt, Arbeitsrecht Bad Vilbel, Arbeitsrecht Bad Homburg und Arbeitsrecht Oberursel erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.deRechtsanwalt Frankfurt und Anwalt Bad Vilbel.

Als in Langen (Hessen), Frankfurt und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Kontakt:
Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.kanzlei-sachse.de