PWB Rechtsanwälte: Bericht in „Panorama“ bietet Anlegern gute Chancen für Klagen gegen den AWD

Schadenersatzklagen umgehend prüfen lassen

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Jena, 13. Dezember 2011. „Wenn der Beitrag des ARD-Fernsehmagazins „Panorama“ aus der vergangenen Woche (8. 12. 2011) über den AWD stimmt – und davon gehe ich aus – dann haben Anleger tatsächlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen den AWD geltend machen zu können“, betont Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena.

„Panorama“ hatte darüber berichtet, dass bei rund 20 Fondsprodukten der AWD als Vermittler mehr als 15 Prozent Provision erhalten habe. „Dies widerspricht eindeutig dem BGH-Urteil (AZ: III ZR 359/02) aus dem Jahr 2004. Der BGH hat entschieden, dass auch freie Vermittler und Finanzvertriebe Anleger darüber aufklären müssen, wenn die Provision mehr als 15 Prozent beträgt“, betont Rechtsanwalt Beyer „Dies gilt übrigens auch rückwirkend“, so Beyer weiter. Die Anleger müssten sich jedoch beeilen, denn zum Jahresende verjähren alle Forderungen aus Anlagen in geschlossenen Fonds, die vor dem Jahr 2002 erworben wurden. „Wer also Fonds über den AWD abgeschlossen hat, sollte umgehend eine Schadenersatzklage gegen den Finanzdienstleister prüfen lassen“, betont Beyer.

Nach dem Fernsehbericht soll der AWD besonders bei der Vermittlung von Medienfonds (z. B. IMF 1 und IMF 2), Immobilienfonds (z. B. Falk-Fonds 60) und bei den sog. Drei-Länder-Fonds deutlich mehr als 15 Prozent Provision erhalten haben. „Wir haben in der Vergangenheit immer wieder Hinweise auf die unseriösen Vermittlungspraktiken des AWD erhalten. Die Aussagen der beiden ehemaligen leitenden AWD-Mitarbeiter in der Panorama-Sendung bestätigen dies und bieten den Anlegern nun gute Chancen, auf Schadensersatz zu klagen“, erklärt Rechtsanwalt Beyer.

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