DVS gründet Arbeitsgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger
Erfurt, 12. Dezember 2011. „Wer Fonds über den AWD abgeschlossen hat, sollte schnellstens eine Schadenersatzklage gegen das Finanzdienstleistungsunternehmen prüfen lassen“, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. aus Erfurt. Denn nach einem aktuellen Bericht des ARD-Fernsehmagazins „Panorama“ vom Donnerstag (8. Dezember 2011) habe der AWD bei rund 20 Fondsprodukten mehr als 15 Prozent Provision erhalten. „Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zulässig“, betont die DVS-Geschäftsführerin.
Der BGH habe bereits 2004 in einem Urteil (AZ: III ZR 359/02) entschieden, dass auch freie Vermittler und Finanzvertriebe, so wie der AWD, Anleger darüber aufklären müssen, wenn die Provisionen mehr als 15 Prozent betragen. „Die gilt auch rückwirkend“, bestätigt Claudia Lunderstedt-Georgi. Allerdings müssen sich die Anleger beeilen, denn zum Jahresende verjähren alle Forderungen aus den geschlossenen Fonds, die vor dem Jahr 2002 erworben wurden. Darauf hat auch die Stiftung Warentest hingewiesen.
Laut des Panorama-Berichts hat der AWD bei rund 20 geschlossenen Fonds mehr als 15 Prozent Provision erhalten. Betroffen davon sind unter anderem Medienfonds (z.B. IMF 1 und IMF 2), Immobilienfonds (z.B. Falk-Fonds 60) oder die sog. Drei-Länder-Fonds. „Wir haben schon seit einiger Zeit vermutet, dass beim AWD nicht immer korrekt beraten wurde. Die Aussagen der beiden ehemaligen leitenden AWD-Mitarbeiter in der Panorama-Sendung bestätigen unsere Vermutung und bieten nun den Anlegern gute Chancen, auf Schadensersatz zu klagen bzw. andere verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen“, betont Claudia Lunderstedt-Georgi. „Die Klageeinreichung bzw. die Maßnahmen müssen allerdings bis zum Jahresende erfolgen!“
Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring hat eine spezielle Arbeitsgemeinschaft „AWD“ für geschädigte Anleger eingerichtet. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.
Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.
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