Ohne Hundehaftpflichtversicherung kann es im Schadensfall für Herrchen oder Frauchen sehr teuer werden. Eine Möglichkeit, den Schadensersatzanspruch abzuwenden, besteht so gut wie garnicht.
Auch wenn er noch klein ist: Der Schutz der Hundehaftpflichtversicherung ist trotzdem unverzichtbar.
Als Hundehalter hat man es nicht immer leicht. Häufig muss man sich mit verständnislosen Mitbürgern auseinandersetzen, die das Bellen des Hundes mit einem startenden Flugzeug gleichsetzen. Und beim Gassigehen wird man wegen den Hundehäufchen auf dem Gehweg angesprochen – obwohl es der eigene Hund nicht war. Doch im Schadensfall kommt dem Hundehalter viel Verantwortung zu – daher ist der Schutz der Hundehaftpflichtversicherung unverzichtbar.
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Hunde fallen unter die sogenannte Gefährdungshaftung. Für den Hundehalter bedeutet das: Jeder Schaden, den der Hund verursacht, muss er wiedergutmachen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Herrchen den Schaden hätte abwenden können oder der Hund zum Zeitpunkt des Geschehens in fremder Obhut stand.
Wie schnell sich ein Schaden ereignen kann, zeigen verschiedene Beispiele. In manchen Fällen war aufgrund der Abwesenheit von Herrchen oder Frauchen der Schaden nicht abzuwenden.
Die junge Hündin von Ruth Weichsel hat sich in der Abwesenheit von Frauchen selbstständig gemacht. Die Haustür war nicht verschlossen und die Hundedame hat die Gelegenheit ergriffen und einen Streifzug durch die Nachbargärten unternommen. Als Frau Weichsel nach Hause kam, stand ihr Nachbar vor der Haustür – mit der Hündin. Daraufhin hat dieser ihr den Schaden in seinem Garten präsentiert. Dort lagen sechs Hühner und drei Enten tot auf dem Boden. Ein Fall für die Hundehaftpflichtversicherung.
Ein vergangener Schadensfall hat Rainer Guthmann nach mehreren Monaten wieder eingeholt. Seine Hündin ist in seiner Abwesenheit über den Gartenzaun gesprungen und hat den Briefzusteller etwas unsanft in das Hinterteil gezwickt. Nach einer Entschuldigung und der Schadensmeldung an seine Hundehaftpflichtversicherung war für ihn die Angelegenheit erledigt, zudem keine weitere Rückmeldung durch den Betroffenen erfolgte. Doch nach drei Monaten kam von der Staatsanwaltschaft Post: Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird eingeleitet. Sicherlich wird von der Seite des Geschädigten zudem auch noch eine Schmerzensgeldforderung auf den Hundehalter zukommen.
In diesem Fall ist die Hundehaftpflichtversicherung von großer Bedeutung, denn hier wird auch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Hundehalters notfalls vor Gericht wahrgenommen. Letztendlich wird vermutlich in den nächsten Jahren die Hundehaftpflichtversicherung auch in weiteren Bundesländern zur Pflichtversicherung in den Hundegesetzen verankert – eben weil die Länderregierungen auch die Opfer von Hundeattacken vor den finanziellen Folgen schützen möchten.
Bildquelle: Rita Thelen, www.pixelio.de
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