Arbeitslohn zu niedrig – was tun?

 

Es gibt Unternehmen, die sparen am Lohn ihrer Arbeitnehmer. In der Regel werden die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer über Stempeluhren erfasst. Seriöse Firmen erfassen die geleisteten Stunden minutengenau; doch es gibt auch andere Betriebe: leider! Diese runden die Arbeitsstunden auf viertel Stunden ab. Es sind doch nur ein paar Minuten, doch auf den Monat gerechnet kommen schon einige Stunden heraus, die der Arbeitnehmer nicht bezahlt bekommt.

Arbeitnehmer sind in solchen Fällen meist ratlos. Eine Rechnung an den Arbeitgeber wollen sie nicht schreiben, weil sie fürchten ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Doch was können Sie tun, um eine ordnungsgemäße und korrekte Abrechnung zu erhalten und gleichzeitig ihren Arbeitsplatz zu sichern?

Roland Sudmann weiß Rat. Er ist seit vielen Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig und hat oft mit solchen Fällen zu tun. Fachanwalt Sudmann prüft die Sachlage, berät seinen Mandanten und, wenn er das Mandat übernimmt, vertritt er ihn vor seinem Arbeitgeber. Sollte es mit dem Arbeitgeber zu keiner gütlichen Einigung kommen, ist der Weg zum zuständigen Arbeitsgericht vorprogrammiert. Auch hier weicht Fachanwalt Sudmann nicht von der Seite seines Mandanten.

Arbeitnehmer, die sich seit geraumer Zeit mit unberechtigten Lohnkürzungen auseinandersetzen müssen, müssen sich an die Regeln der Verjährung halten. Ihre Ansprüche können sie mit Hilfe von Fachanwalt Sudmann nur für die vergangenen drei Jahre einfordern. Doch diese Frist kann sich ändern, wenn im Betrieb Ausschlussfristen gelten. In solchen Fällen sind die Nachforderungen schnell einzufordern, denn Ausschlussfristen besagen, wenn innerhalb von zwei oder drei Monaten die Abrechnung nicht reklamiert wird, gilt diese als anerkannt.

Mehr Infos finden Sie unter sudmann-arbeitsrecht.de.