Essen, 27. April 2017**** Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hat als einzige Finanzbehörde bundesweit die Prüffelder für das Kalenderjahr 2016 bekanntgegeben. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die Veröffentlichung der Finanzverwaltung natürlich nicht bedeutet, dass ansonsten keine weiteren Thematiken ausführlich und im Einzelfall besonders eingehend geprüft werden: „Dennoch ist dieser Service der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen hervorzuheben, da sich, wie gesagt, auf den Internetseiten der anderen Bundesländer nichts dergleichen findet“.
Natürlich verfolgt die Finanzverwaltung NRW mit Bekanntgabe der Prüffelder (auch) das Ziel einer Arbeitserleichterung für sich, denn wenn Sie bereits bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung die „prüffeldgemäßen“ Unterlagen beifügen, erübrigt sich für Ihren Sachbearbeiter die separate Anforderung.
Die zentralen Prüffelder für alle Finanzämter in NRW sind:
-der Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG (Einkommensteuergesetz) sowie
-der Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8 c KStG (Körperschaftsteuergesetz).
Neben diesen zentralen Prüffeldern haben die einzelnen Finanzämter jeweils dezentrale Prüffelder für sich definiert und ebenfalls veröffentlicht.
Unter dem Internetlink
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/20161219_liste_internet.pdf
findet sich eine zusammenfassende Tabelle, aus der der Steuerpflichtige das für ihn zuständige Finanzamt, sowie das vorgesehene Prüffeld entnehmen kann.
„Noch eine Anmerkung zum Schluss: Bei den oben genannten Prüffeldern handelt es sich lediglich um Prüfungsschwerpunkte. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass auch andere Sachverhalte einer gezielten Überprüfung unterliegen können“, warnt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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