Interview mit AGRAVIS-Experten: Neue Düngeverordnung – neue Regeln

showimage Interview mit AGRAVIS-Experten: Neue Düngeverordnung - neue Regeln

Franz Schulze Eilfing, AGRAVIS Raiffeisen AG

Die Novelle der Düngeverordnung ist beschlossen. Ab dem 1. Januar 2018 sollen die Regelungen gelten. Franz Schulze Eilfing, Leiter der Pflanzenbau-Vertriebsberatung der AGRAVIS Raiffeisen AG, wirft einen Blick auf die Anforderungen des neuen Gesetzes.

Was bedeutet die neue Düngeverordnung für den Landwirt?
Schulze Eilfing: Je nach Betriebsausrichtung können die Änderungen, die in der neuen Düngeverordnung verankert sind, massive Veränderungen für den Einzelbetrieb bedeuten. Vor allem die viehhaltenden Betriebe stehen vor den größten Herausforderungen. Zum Beispiel werden erlaubte Stickstoff- und Phosphorüberhänge heruntergefahren und gleichzeitig die Anrechnung der anfallenden Gülle höher bewertet. Viele Betriebe, die im Bereich der Nährstoffe bisher „auf Kante genäht“ sind, stehen nun vor dem Problem, weitere Nährstoffexporte tätigen oder sogar Tierplätze abstocken zu müssen, um die neuen gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können. So oder so bedeutet dies vor allem eine finanzielle Belastung für die Betriebe. Weiterhin muss künftig eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff nach fest vorgegebenen und bundeseinheitlichen Richtwerten durchgeführt werden. Das Düngeniveau wird dadurch aller Voraussicht nach sinken. Hier bleibt abzuwarten, ob künftig auch weiterhin die Erträge und Qualitäten erzeugt werden können, wie es bisher der Fall war.

Wird damit das bestehende System komplett umgekrempelt?
Schulze Eilfing: Nein und Ja. Nein, weil die bestehende Düngeverordnung in vielen Punkten vor allem angepasst wurde. Viele Begrifflichkeiten, die den Landwirten bisher bekannt sind, werden auch weiterhin in der Düngeverordnung eine wichtige Rolle spielen. Hierzu zählen Regelungen wie eine „Sperrfrist“ und die „170-N-Regelung“. Diese Vorschriften werden allerdings in einigen Punkten neu definiert.
Ja, weil geplant ist, dass die überwiegende Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe bereits ab 2018 – fast alle ab spätestens 2023 – die Nährstoffbilanzierung in Form einer Stoffstrombilanz durchführen müssen. Damit verlassen wir das bisherige System eines flächenbezogenen Nährstoffvergleichs und bewerten die Nährstoffströme auf Betriebsebene. Genaue Vorgaben für dieses System muss der Gesetzgeber nun erarbeiten. Daher können auch die Auswirkungen dieser neuen Bilanzierungsform noch nicht vollends abgeschätzt werden. Eins ist jedoch klar: Gerade im Bereich der Dokumentation werden sich Betriebe künftig besser aufstellen müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Mit welchen Lösungen unterstützt die AGRAVIS die Landwirte bei der Umsetzung?
Schulze Eilfing: Das Entscheidende wird sein, dass landwirtschaftliche Betriebe sich intensiver mit der Frage auseinandersetzen, wie sie ihre Nährstoffe einsetzen, um mit den neuen Regelungen der Düngeverordnung übereinzukommen. Die Landwirte und Berater tun gut daran, sich unabhängig von den Regelungen zu überlegen, wie Nährstoffeinträge in Gewässer möglichst vermieden werden. Seitens der Pflanzenbau-Vertriebsberatung werden wir beratend zur Seite stehen, wenn es um Effizienzsteigerung geht. Schon seit längerem greifen wir in unserem Versuchswesen die relevanten Fragestellungen konsequent auf, um neuen gesetzlichen Anforderungen begegnen zu können. Auch andere Bereiche der AGRAVIS haben nützliche „Werkzeuge im Koffer“. Besonders bei der Fütterung Fütterung gibt es großes Potenzial, um die Stickstoff- und Phosphor-Ausscheidungen zu beeinflussen.

Die AGRAVIS Raiffeisen AG ist ein modernes Agrarhandelsunternehmen in den Geschäftsfeldern Agrarerzeugnisse, Tierernährung, Pflanzenbau und Agrartechnik. Sie agiert zudem in den Bereichen Energie, Bauservice und Raiffeisen-Märkte.

Die AGRAVIS Raiffeisen AG erwirtschaftet mit mehr als 6.000 Mitarbeitern über 6 Mrd. Euro Umsatz und ist als ein führendes Unternehmen der Branche mit mehr als 400 Standorten überwiegend in Deutschland tätig. Internationale Aktivitäten bestehen über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften in mehr als 20 Ländern und Exportaktivitäten in mehr als 100 Ländern weltweit. Unternehmenssitze sind Hannover und Münster.

Kontakt
AGRAVIS Raiffeisen AG
Bernd Homann
Industrieweg 110
48155 Münster
0251/682-2050
bernd.homann@agravis.de
http://www.agravis.de