Nach Zurückziehung der Berufung wird Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig
Gericht untersagt dem Deutschen Journalistenverband (DJV) irreführende Behauptungen
Hamburg, den 22.02.2017
Das Landgericht Hamburg hat im Sommer 2013 den Deutschen Journalistenverband (DJV) dazu verurteilt, in Zukunft öffentlich nicht mehr zu behaupten, dass „der“ Presseausweis nur von bestimmten Ausstellern an hauptberuflich tätige Journalisten ausgegeben wird, mit denen der DJV kooperiert. Auch ist die Gewerkschaft DJV in dieser Sache gegenüber dem DPV Deutscher Presse Verband – Verband für Journalisten e.V. schadensersatzpflichtig.
Der DJV hat seine Berufung gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Hamburg Anfang Februar 2017 zurückgezogen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig geworden.
„Gerade Journalisten sollte eine uneingeschränkte Wahl ihres Berufsverbandes im Sinne einer demokratischen Pluralität erlaubt sein sollte“, sagt Christian Laufkötter, Pressesprecher des Journalistenzentrum Deutschland. „Durch dieses Gerichtsurteil bestätigt sich erneut, dass sich der seit knapp drei Jahrzehnten bestehende DPV als drittgrößter Berufsverband für hauptberuflich tätige Journalisten etabliert hat.“
Das Journalistenzentrum Deutschland wird durch zwei Berufsverbände getragen. Der DPV Deutscher Presse Verband – Verband für Journalisten, gegründet 1989, ist mit ca. 8.000 Mitgliedern die tariffreie Spitzenorganisation der hauptberuflich tätigen Journalisten. Die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten wurde 2007 gegründet und ist die größte Interessenvertretung exklusiv für zweitberuflich tätige Journalisten in Deutschland.
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