Viele Gesellschaften bieten in Deutschland die Sterbgeldversicherung an. Daraus ergibt sich eine große Vielfalt – sehr zum Vorteil der Verbraucher!
Mit der Sterbegeldversicherung im Trauerfall muss man nicht noch über die Kosten der Beisetzung nachdenken.
Die wichtigste Bestattungsvorsorge ist die Sterbegeldversicherung: Ohne Gesundheitsprüfung wird Versicherungsschutz für das Risiko Leben angeboten – bei gleichbleibenden Beiträgen ohne Dynamik. Trotz der anhaltenden Kritik der Verbraucherschützer gibt nicht wirklich eine Alternative zur Sterbegeldversicherung, um die Kosten der eigenen Bestattung zu decken.
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Zwei Gesellschaften aus dem Ruhrgebiet sind besonders für junge Leute eine interessante Alternative: Die Solidar aus Bochum und die Vorsorgekasse Hoesch in Dortmund bieten die Sterbegeldversicherung bis zum Eintrittsalter 50 Jahre mit einer Wartezeit von nur sechs Monaten an. Bei Unfalltod wird die Versicherungssumme verdoppelt, eine Gesundheitsprüfung fällt nicht an. Beide Sterbekassen haben eine lange Tradition und zeichnen sich durch eine hohe Identifikation mit ihren Mitgliedern aus.
Im hohen Norden findet man mehrere Anbieter der Sterbegeldversicherung, die sich durch individuelle Bedingungen auszeichnen. Die Sterbegeldversicherung der Itzehoer vereinbart unabhängig vom Eintrittsalter eine Wartezeit von zwölf Monaten ohne Gesundheitsprüfung. Bei der Uelzener wird die Sterbegeldversicherung mit einer Wartezeit von 24 Monaten angeboten, dafür fällt bei Unfalltod die dreifache Versicherungssumme an. Ganz ohne Wartezeit kommt die Bremer GE-BE-IN aus. Mit einer Erklärung zum Gesundheitszustand auf dem Antrag wird auf die Wartezeit verzichtet, dafür besteht sofort Versicherungsschutz – bei Unfalltod mit der doppelten Versicherungssumme.
Viele große Versicherer setzen auch seit Jahren auf die Sterbegeldversicherung, auch wenn der Kern des Geschäftes in anderen Bereichen der Lebensversicherung liegt. Eine Staffelung der Erstattung sieht die Vereinigte Post-Versicherung (VPV) in ihren Bedingungen zur Sterbegeldversicherung vor. Tritt der Todesfall in der der Wartezeit ein, wird bereits im zweiten Versicherungsjahr eine anteilige Summe in Höhe von 60 Prozent ausgezahlt. Auch die ARAG sieht eine Staffelung der Erstattung bei Tod in der Wartezeit vor. Bei Tod im zweiten Versicherungsjahr wird ein Drittel der Versicherungssumme ausgezahlt, im dritten Jahr sind es zwei Drittel. Ab dem vierten Versicherungsjahr entfällt die Staffelung.
Wer über die Bestattungsvorsorge noch an die Angehörigen denken möchte, ist bei der Sterbegeldversicherung der Rheinland und der Direkte Leben gut aufgehoben. Beide Gesellschaften bieten hohen Versicherungsschutz bis zu 25.000 Euro bzw. 30.000 Euro – und das ohne Gesundheitsprüfung.
Bildquelle: Alipictures, www.pixelio.de
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