ERGO Verbraucherinformation „Mit einem großen Knall ins neue Jahr“

Leichtsinniges Böllern kann schwere Hörschäden verursachen

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Bald heißt es wieder: Prosit Neujahr! In der Silvesternacht gehört das Feuerwerk für viele ebenso dazu wie ein Glas Sekt zum Anstoßen oder das obligatorische Bleigießen. Doch durch Leichtsinn und Übermut kommt es gerade beim feuchtfröhlichen Jahreswechsel immer wieder zu zahlreichen Verletzungen. Vor allem die Gefahren für das Gehör werden oft erheblich unterschätzt. Doch schon ein einziger Knall kann das Innenohr nachhaltig schädigen – mit bleibenden Folgen wie Schwerhörigkeit oder Tinnitus. Was Feiernde beachten sollten, damit das neue Jahr nicht im Krankenhaus beginnt, weiß Gesundheitsexperte Dr. Wolfgang Reuter von der DKV Deutsche Krankenversicherung.

Viele Menschen begrüßen das neue Jahr mit einem lauten Knall. Doch Fachleute warnen vor den Risiken der Böllerei: Jedes Jahr tragen bis zu 30.000 Menschen in Deutschland eine plötzliche Hörminderung oder einen Tinnitus aus der Silvesternacht davon. Selbst einfache Kracher können schwere Schäden verursachen, erklärt DKV Experte Dr. Wolfgang Reuter: „Die Knaller explodieren mit einer Lautstärke von bis zu 175 Dezibel. Dieser Wert entspricht in etwa dem eines Presslufthammers oder eines Düsenjets.“ Zum Vergleich: Die Schwelle, ab der sich ein gesunder Mensch unwohl fühlt, liegt bei etwa 80 Dezibel. Kein Wunder also, dass die Schallpegel der Böller die Hörzellen im Innenohr akut gefährden. Bereits ein einziger Kracher kann ein Knalltrauma auslösen, das zu bleibender Schwerhörigkeit und Ohrgeräuschen, also Tinnitus, führt. Wenn zusätzlich das Trommelfell oder die Gehörknöchelchenkette reißt, ist sogar von einem Explosionstrauma die Rede.

Sicher böllern mit Abstand und Ohrenstöpseln

Weitgehend unbedenklich sind in der Silvesternacht Raketen, die am Himmel explodieren. Gesundheitsschädlich wird es dagegen, wenn Böller in nächster Nähe zum Körper detonieren. Es gilt: Je näher der Knaller am Ohr, desto schlimmer der Hörschaden. Doch so weit muss es nicht kommen: Wer ein paar Sicherheitsregeln befolgt, verringert die Risiken für sich und andere erheblich: „Der einfachste Weg, sein Gehör zu schützen, liegt auf der Hand: Ohrstöpsel! Das allein nimmt dem Schallpegel der Böller schon 20 bis 30 Dezibel“, rät Dr. Wolfgang Reuter und ergänzt: „Auch Abstand bedeutet Sicherheit. Knallkörper sollten möglichst weit weggeworfen werden – aber natürlich nicht blindlings oder in Richtung anderer.“ Auf keinen Fall darf man Böller in der Wohnung oder in einer Menschenmenge verwenden. Zudem gilt: Blindgänger nie ein zweites Mal zünden! Sonst gehen sie womöglich in nächster Nähe hoch. Im Übrigen dürfen in Deutschland nur Feuerwerkskörper verkauft werden, die die Schmerzgrenze von 120 Dezibel nicht überschreiten. „Allein deswegen sollten Feierwillige schon die Finger von Schwarzimporten lassen, die erheblich lauter sein können“, mahnt der Gesundheitsexperte. Sichere Kracher erkennt man an der Kennzeichnung BAM-P I oder BAM-P II. Die Prüfnummern zeigen an, dass der Knallkörper für den deutschen Markt zugelassen ist.

Bei Symptomen von Knalltrauma sofort zum Facharzt

„Das Tückische ist, dass Knaller, die ein akustisches Trauma auslösen können, häufig gar nicht als besonders laut empfunden werden“, warnt Dr. Wolfgang Reuter. Die Folgen aber sind mitunter verheerend. Wenn die so genannten Haarzellen im Innenohr durch einen lauten Knall geschädigt werden, kann die Fähigkeit zum Hören höherer Töne dauerhaft verloren gehen. „Anzeichen für ein Explosions- oder Knalltrauma sind schlechtes Hören, Druck auf den Ohren, Pfeif-oder Klingelgeräusche, Schmerzen, Schwindel und in besonders schweren Fällen blutiger Ausfluss“, erklärt der DKV Experte. „Bei diesen Warnsignalen sollten Betroffene so schnell wie möglich einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder ein Krankenhaus mit HNO-Abteilung ansteuern.“ Die Mediziner behandeln Knall- und Explosionstraumata mit Infusionen und Cortison, eventuell ist sogar ein operativer Eingriff notwendig. Die Behandlung sollte so rasch wie möglich begonnen werden. Ein früher Therapiebeginn begünstigt die Rückbildung der Hauptsymptome des Knalltraumas, das heißt des Tinnitus und der Hörminderung. Private Krankenversicherungen wie die DKV kommen in der Regel für die Behandlungskosten auf.

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