Deutschlands führende Vergabeexperten sind sich einig: das nächste Jahr wird ein spannendes! Warum deutsche Unternehmen mehr oder weniger auf öffentliche Ausschreibungen bieten werden, ob ein Bundesvergabegesetz sinnvoll und notwendig ist und welches Thema im kommenden Jahr das beherrschende sein wird – Richter, Rechtsanwälte, Vergabeexperte und Bieter sagen: so wird 2017 aus vergaberechtlicher Sicht!
Hamburg, 18.01.2017 – Die Experten antworteten sehr unterschiedlich, generell geht die Mehrheit aber davon aus, dass sich aufgrund der guten Konjunkturlage in Deutschland eher weniger oder gleich viel Unternehmen auf die teilweise sehr anspruchsvollen Vergabeverfahren einlassen. Anja Theurer, Geschäftsführerin der Auftragsvergabestelle Brandenburg, zieht ein klares Fazit: „Es gibt genug private Auftraggeber, was soll man sich da mit den öffentlichen abplagen?“ Bernd Düsterdiek, Referatsleiter im Dezernat Umwelt und Städtebau beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, geht von einer Stagnation aus, da sich Bieter und Beschaffer erst einmal mit den zahlreichen Änderungen beschäftigen werden.
Das Topthema aus Expertensicht wird 2017 sowohl die geplante Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) als auch die konsequente Durchsetzung der e-Vergabe auf allen Ebenen sein. Sebastian Schnitzler, Rechtsanwalt im Vergabe- und Kartellrecht bei Deloitte Legal, sieht die auslaufenden Fristen 2017 und 2018 als wichtigste Treiber für die Umsetzung der e-Vergabe. Hermann Summa, Richter am OLG Koblenz, 1. Strafsenat – Vergabesenat, richtet seinen Blick auf die kommunale Zusammenarbeit im Rahmen des § 108 GWB und konstatiert: „Das Vergaberecht ist bekanntlich der natürliche Feind der Kommunalpolitik.“
Während drei Viertel der SUPPLY-Leser ein bundeseinheitliches Vergaberecht befürworten würden, bleibt dieses klare Votum in den Aussagen der zitierten Fachexperten aus. Durch die Bank werden Komplexität und Unübersichtlichkeit der bestehenden Gesetze und Regelungen beanstandet. Dagmar Lübeck, Leiterin des IHK/HWK-Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz stellt in SUPPLY ernüchternd fest: „Das deutsche Vergaberecht ist in vielen Bereichen intransparent und zersplittert.“ Trotzdem sehen fast alle Befragten keine oder wenige Erfolgschancen für ein Bundesvergabegesetz. Carsten Klipstein, Geschäftsführer der cosinex GmbH, gibt auch zu bedenken: „Vergaberecht wird in Brüssel und nicht mehr in Berlin gemacht.“ Michael Seitz, Geschäftsführer der Bau-Innung Hamburg und des norddeutschen Baugewerbeverbands e.V. wird noch deutlicher: „Ein Bundesvergabegesetz ist überflüssig, ja schädlich“, und lobt die seit fast 100 Jahren bewährte VOB/A.
Alle hier genannten Zitate sind bei Nennung der Quellenangabe „SUPPLY 06/2016“ für den Abdruck honorarfrei.
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