Viele private Krankenversicherer haben nun ihren Versicherten die traurige Nachricht über die bevorstehenden Beitragserhöhungen für das Jahr 2012 überbracht. Neben der Central Krankenversicherung kündigten auch die ARAG Krankenversicherung, die AXA Krankenversicherung sowie die Gothaer Krankenversicherung und die DKV Beitragserhöhungen für das kommende Jahr an. Wer jedoch mit dieser Beitragserhöhung nicht einverstanden ist, der muss diese keinesfalls einfach hinnehmen. Was viele Versicherte häufig nicht wissen, sie haben das gesetzliche Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb der Krankenkasse. Unter Umständen lassen sich so einige hundert Euro im Monat sparen.
Möglichkeiten bei Beitragserhöhung:
- Wechsel des Tarifes innerhalb des Krankenversicherers
- Wechsel der Krankenversicherung
Wechsel des Tarifes innerhalb des Krankenversicherers
Jeder Versicherte hat gesetzlich laut §204 VVG das Recht auf einen Tarifwechsel, auch wenn es sich dabei um einen für den Versicherten günstigeren Tarif handelt. Viele Krankenversicherer verweigern jedoch Anfragen zu einem solchen Wechsel. Hier empfiehlt der Bund der Versicherten hartnäckig zu bleiben.
Die Vorteile eines Tarifwechsels innerhalb der Krankenversicherung liegen klar auf der Hand. Größter Vorteil ist der Erhalt der Altersrückstellungen. Diese gehen bei einem Tarifwechsel nicht verloren und sichern dem Versicherten niedrigere Beiträge im hohen Alter. Gerade bei Versicherten, die bereits länger in der PKV versichert sind, könnte der Verlust der Altersrückstellungen zu höheren Beiträgen führen. Zusätzlich ist keine erneute Gesundheitsprüfung von Nöten. Dies ist gerade bei Versicherten von Vorteil, die in der Zwischenzeit an einer chronischen Krankheit erkrankt sind. Dies könnte bei einer erneuten Gesundheitsprüfung zu deutlich höheren Kosten durch einen Risikozuschlag führen.
Tarifangebot bei der eigenen Krankenkasse anfordern
Hier empfiehlt es sich, ein Schreiben mit der Bitte um Offenlegung der Wechselmöglichkeiten an die eigene Krankenkasse zu schreiben. Da viele Krankenversicherer derartige Schreiben häufig mit einer geringeren Priorität bearbeiten, empfiehlt es sich, dem Versicherer eine strenge Antwortfrist zu setzen. Sollte eine Einigung mit der Krankenversicherung nicht möglich sein, bzw. sollte sich diese weiterhin sträuben, so können Versicherte die Dienste des PKV-Ombudsmanns in Anspruch nehmen. Dieser dient in Streitfällen der PKV als Schlichter.