Mietrecht: Vorgetäuschter Eigenbedarf in Stade | Detektei Stade*


Eigenbedarfskündigung nach Todesfall


Seit 36 Jahren wohnte Herr Scheeßel in einem Mietshaus in Stade. Sein jahrzehntelanger Vermieter war im gleichen Alter, man kannte sich bereits aus Schulzeiten und pflegte einen freundlichen bis freundschaftlichen Umgang miteinander. Doch im Jahr 2013 verstarb der Vermieter; der Erbe des Mietshauses meldete plötzlich Eigenbedarf an und kündigte dem Stammbewohner kurzerhand. Herr Scheeßel, später Auftraggeber unserer Detektei in Stade*, glaubte der Begründung nicht, da er zuvor gerüchtehalber gehört hatte, dass das Haus veräußert werden solle, weil sich der Erbe das Objekt „nicht ans Bein binden“ wolle. Einem gewinnmaximierten Verkauf stand Herr Scheeßel mit seinem äußerst günstig konditionierten Mietvertrag im Wege.

Der Klient unserer Detektive in Stade* versuchte die Angelegenheit außergerichtlich zu klären – zunächst persönlich, anschließend über einen Anwalt –, stieß aber auf taube Ohren. Die Sache ging vor Gericht und Herr Scheeßel beauftragte auf Anraten seiner Rechtsvertretung die Aaden Wirtschaftsdetektei GmbH mit dem gerichtsfesten Nachweis des vorgetäuschten Eigenbedarfs.


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Mit den Erben seines vormaligen Vermieters geriet Herr Scheeßel in einen Gerichtsstreit über die Korrektheit der Eigenbedarfskündigung und zog hierfür unsere Detektivagentur in Stade* hinzu. 

Fortsetzung



*Hinweis*


Hinweis: Aus Gründen der Diskretion und des Datenschutzes wurden die Einsatzorte und einzelne personenbezogene Angaben abgeändert, ohne eine Sinnverschiebung der tatsächlichen Vorgänge zu verursachen.

*Hinweis: Sämtliche Einsätze der Aaden Wirtschaftsdetektei Hamburg werden in unserer Zentrale durch unsere Einsatzleitung in Hamburg bearbeitet. Wir verfügen über ein Netzwerk qualifizierter geprüfter Ermittler, die innerhalb kurzer Zeit vor Ort für Sie tätig werden können.


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