Umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Nur noch bis Juni 2016 möglich

Wer seinen Kredit auf das aktuelle günstige Zinsniveau umschulden möchte, muss spätestens jetzt seinen Darlehensvertrag widerrufen. Danach greift die Gesetzesänderung der Kreditrichtlinie, welche die Möglichkeit auf eine Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung verwehrt. Verbraucher, die in den letzten 10 Jahren eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben und eine vier- bis fünfstellige Summe sparen möchten, müssen zeitnah handeln.

Was versteckt sich hinter dem sogenannten Widerrufsjoker?

Umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist bis dato durch den Widerrufsjoker möglich. Immobilienfinanzierungen, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweisen, können rückabgewickelt werden. Wurden Kunden nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert, besteht die Möglichkeit, den Vertrag über die 14-tägige Frist hinaus zu widerrufen. In der Praxis bedeutet dies, dass hohe Vorfälligkeitsentschädigungen entfallen können. Auch müssen Banken zu viel gezahlte Zinsen rückerstatten. Die Restschuld kann sich durch diese Rückzahlungen um mehr als 10 Prozent verringern. Dazu haben Verbraucher die Option die aktuelle Niedrigzinsphase bei der Baufinanzierung nutzen.

Es bleibt nicht mehr viel Zeit

In Deutschland weisen ca. 80 Prozent der zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienfinanzierungen eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung auf. Verbraucher sind gut beraten, bestehende Darlehen fachanwaltlich prüfen zu lassen.

Grundlage der Vorfälligkeitsentschädigung entfällt

Durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann die Basis der Vorfälligkeitsentschädigung entfallen. Kunden müssen ohne Schadensersatz aus der Immobilienfinanzierung entlassen werden. Verbraucher, die sich ohne anwaltliche Unterstützung an Banken wenden und ihr Darlehen widerrufen, weil der Vertrag eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung enthält, werden oft abgewiesen. Erfahrungsgemäß zeigen sich Banken kompromissbereiter, wenn ein Fachanwalt eingeschaltet wird. Kreditinstitute bieten in außergerichtlichen Verhandlungen mit einem spezialisierten Juristen meist gute Konditionen zur Umschuldung an. Das bedeutet, dass Kunden auf die Rückzahlung der zu viel geleisteten Zinsen verzichten und im Gegenzug die Bank den Kredit rückabwickelt. Interessierte sollten schnell handeln, da eine mögliche Umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung nur noch bis Juni 2016 möglich ist.

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