Anwalt Kirchheim / Teck und Rechtsanwalt Nürtingen – Erbrecht Nürtingen – Kanzlei Leibold u. Schmid GbR

Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung

showimage Anwalt Kirchheim / Teck und Rechtsanwalt Nürtingen - Erbrecht Nürtingen - Kanzlei Leibold u. Schmid GbR
Anwalt Kirchheim/Teck – Leibold & Schmid GbR

Eine Vorsorgevollmacht ist auch für persönliche Angelegenheit möglich

Durch die Vorsorgevollmacht wird der Vollmachtnehmer vom Vollmachtgeber bevollmächtigt, in seinem Namen für ihn bindende Entscheidungen zu treffen, sobald er nicht mehr fähig ist, seinen eigenen Willen zu äußern.

Durch eine Vollmacht kann eine Betreuung verhinderwerden

Die Zielsetzung der Vorsorgevollmacht ist immer, dass eine vertraute Person nach dessen erklärten Willen handeln. Durch die Vorsorgevollmacht kann daher die Bestellung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht rechtskräftig verhindert werden. Eine Vorsorgevollmacht kann unterschiedliche Bereiche des rechtsgeschäftlichen Lebens umfassen.

Diese kann beschränkt sein auf
– vermögensrechtliche Angelegenheiten
– oder auf die Ausübung persönlicher Angelegenheiten einschließlich der Gesundheitsfürsorge
– oder als Generalvollmacht sämtliche Rechtsgeschäfte umfassen.

Der Vollmachtgeber muss aber wissen, dass der Bevollmächtigte für ihn im Bereich der Gesundheitsfürsorge Entscheidungen treffen kann, die die Art und Weise seines Lebensendes beeinflussen. Daher muss also ein absolutes intaktes Vertrauensverhältnis gegeben sein. Nur so kann gewährleistet sein, dass der Vollmachtnehmer zum mutmaßlichen Willen des Betroffenen die richtige Auskunft geben kann.

Das bürgerliche Gesetzbuch schließt in § 1896 Abs. 2 BGB i. V. mit § 1897 Abs. 3 BGB einen deffinierten Personenkreis von der Bevollmächtigung aus. Es handelt sich dabei um einen Personenkreis, der zu einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung, in der der Vollmachtgeber untergebracht ist oder wohnt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer engen Beziehung stehen. Damit soll ein Missbrauch der Vollmacht vermieden werden.

Weitere interessante Informationen zu den Themen Erbrecht Nürtingen, Erbrecht Kirchheim/Teck, Verkehrsrecht Nürtingen und Mietrecht Nürtingen erhalten Sie auf der Internetpräsenz http://leibold-schmid.de der Anwaltskanzlei Leibold & Schmid GbR. Ihr Anwalt Kirchheim/Teck und Rechtsanwalt Nürtingen.

Unsere Kanzlei arbeitet im Privatkundenbereich auf den Gebieten Arbeitsrecht (Fachanwalt Dr. Leibold), Familienrecht (Eheverträge, Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Fachanwältinnen Gruber- Weckerle und Klößner), Vermögen (Erbrecht, Immobilienrecht), Arzthaftungsrecht, Verwaltungsrecht (Beamtenrecht, Schulrecht und Hochschulrecht, öffentliches Baurecht, Fachanwalt Hopp) sowie Verkehrsrecht, Mietrecht und Baurecht (s.a. unser Buch „Ihr Recht beim Hausbau“, erschienen bei Urania). Im Wirtschaftsrecht, insbesondere im Rahmen unserer Kooperation „Recht | Wirtschaft | Steuern“ ist unsere Kanzlei auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts sowie im Bank- und Kapitalmarktrecht (Fachanwalt Dr. Leibold) tätig. Wir beraten Unternehmen und öffentliche Körperschaften in allen Rechtsangelegenheiten.

Kontakt:
Dr. Jochen Leibold + Wolfgang Schmid GbR
Jochen Leibold
Holzstraße 10
72662 Nürtingen
info@deine-seo.de
07022-903130
http:// www.leibold-schmid.de