Facebook – Social Plugins sind in Deutschland nicht erlaubt

Der Druck auf Facebook in Europa und speziell in Deutschland wächst.

Der Druck auf Facebook in Europa und speziell in Deutschland wächst. Deutsche Datenschützer sind der Auffassung, dass die Einbindung von sogenannten Social Plugins in deutsche Webseiten nicht gestattet ist. Sie argumentieren damit, dass Inhalte, die auf US-Servern liegen, nicht dafür verwendet werden dürfen. Ohne hinreichende Hinweise und ausführliche Informationen an den Nutzer verstößt dies gegen die Datenschutzgesetze des Landes.

Besonders im Fokus stehen steht bei den Datenschützern die Übermittlung von Nutzerdaten in den USA. Ihrer Meinung nach ist schon die Übermittlung der IP-Adresse nicht rechtens wenn ein Browser einen Server kontaktiert. In erster Linie sind davon natürlich soziale Netzwerke wie Facebook, aber auch Google+ betroffen und auch Bilder und Videos von YouTube. Ganz massiv geht vor allem das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein gegen Facebooks Like-Button und diverse Fanseiten vor. Mit aller Entschlossenheit wollen sie weiter gegen Facebook (facebook.de) vorgehen und die Nutzung verbieten lassen. Facebook zeigt zwar Gesprächsbereitschaft, aber an den Systemen wird nichts verändert und ist auch nicht in Planung. Dies wiederum hat nun das Landeszentrum für Datenschutz dazu bewogen, gleich mehrere Verwaltungsverfahren gegen Facebook einzuleiten. Daran konnte auch Richard Allan nichts ändern, der offiziell der Vertreter von Facebook (facebook.de) bei Streitfragen gegenüber europäischen Ländern ist. Allan gab gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuss im Landtag von Schleswig-Holstein Rede und Antwort, konnte aber die Bedenken nicht ausräumen. Facebook betont immer wieder, dass Informationen wie Datum, URL, Typ des Browsers und Zeit nur für eine Zeit von 90 Tagen aufgezeichnet werden. Kommt der Besucher aus Deutschland, so wird angeblich die Speicherzeit noch weiter gekürzt. Hier darf aber zum einen bezweifelt werden, wie das grundsätzlich umgesetzt werden soll und zweitens mögen diese Vorgehensweisen für den amerikanischen Markt und den dortigen Bestimmungen in Bezug auf Datenschutz ausreichen. Für europäische und vor allem für deutsche Datenschutzrichtlinien ist dies allerdings mehr als mangelhaft.

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