Nicht wenige Autobesitzer müssen Jahr für Jahr für ihren Versicherungsschutz tiefer in die Taschen greifen. So stieg allein im letzten Jahr der durchschnittliche Jahresbeitrag in der Kfz-Haftpflicht um 3,1 Prozent und in der Vollkaskoversicherung sogar um 3,9 Prozent. Diese Zahlen wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegeben.
Kunden aber müssen solche Beitragssteigerungen nicht einfach hinnehmen, denn wer die Preise der verschiedenen Anbieter vergleicht, kann mit einem Wechsel richtig Geld sparen. Diese Wechselmöglichkeit machen sich natürlich auch die Autoversicherungen zu eigen. Und so prasseln jedes Jahr, gerade jetzt im Herbst Werbebotschaften auf die Autobesitzer ein, die zum Abschluss eines neuen Vertrages verleiten sollen. Tatsächlich kann eine neue Police mehrere Hundert Euro günstiger sein, manchmal allerdings ist ein gutes Angebot auch nur auf den ersten Blick billiger.
Fakt ist, dass der Wettbewerb unter den Versicherern groß ist und sich das auf die Preise auswirkt. Demnach kann sich die Höhe der Beiträge von Anbieter zu Anbieter deutlich unterscheiden. Für einen 40-jährigen Autobesitzer beispielsweise ist eine Haftpflichtversicherung nach einer Berechnung bereits für 288 Euro im Jahr erhältlich, während sie beim teuersten Anbieter für den gleichen Schutz 975 Euro kosten würde. Ähnliche Unterschiede zeigen sich auch bei den Teil- und Vollkaskoversicherungen.
Beim Abschluss einer Autoversicherung sollte aber niemals das Geldsparen im Vordergrund stehen, sondern die richtigen Bedingungen. Experten empfehlen speziell für die Kfz-Haftpflicht eine pauschale Deckungssumme von 100 Millionen Euro zu wählen. In der Regel kostet das zwar ein wenig mehr, später im Schadensfall kann sich das aber auszahlen. Entscheidet man sich dagegen nur für einen Vertrag mit einer gesetzlichen Mindestdeckung, so liegt diese für Sachschäden nur bei 1,12 Millionen Euro und für Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro. Wer dann jedoch einen größeren Schaden anrichtet, muss die höheren Kosten selbst tragen.
Auch ein wichtiger Punkt auf den unbedingt geachtet werden sollte ist, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Fehlt eine solche Klausel im Vertrag, kann das im Falle eines Unfalls durch grob fahrlässiges Handeln teuer werden. Denn in diesem Fall dürfen die Versicherer die Leistungen in der Teil- und Vollkasko kürzen. Wenn man bedenkt, dass allein das Bedienen des Navis während der Fahrt als grob fahrlässig gewertet wird, ist schnell erkennbar wie sinnvoll eine solche Verzichtsklausel ist, denn hiermit wird der Schaden auch in diesem Fall übernommen.
Unterschiede gibt es bei den Autoversicherungen ebenfalls bei der Behandlung von Wildunfällen. So zahlen einige Versicherer nur bei Zusammenstößen mit Haarwild. Hierzu zählen unter anderem aber nur Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen und Füchse. Kühe oder Hunde aber gelten laut Bundesjagdgesetz nicht um Haarwild. Selbst Unfälle mit Wildgänsen sind nicht versichert. Schon deshalb sollte ein Tarif gewählt werden, bei dem ein Versicherungsschutz für alle Tiere oder zumindest alle Wirbeltiere besteht.
Bei der Absicherung gegen Marderschäden sollten die Versicherungsnehmer darauf achten, dass auch Folgeschäden abgedeckt sind, da sehr oft Marderschäden nicht sofort auffallen. Das kann beispielsweise zu einem Motorschaden führen, wenn ein Kühlerschlauch angebissen war. Ein solcher Folgeschaden sollte dann auch von der Autoversicherung übernommen werden.
Unbedingt sollten sich Versicherte im Klaren sein, dass sich ein Wechsel nicht in jedem Fall lohnt, wenn sie bereits einen Rabattschutz in Anspruch genommen haben. Zwar kann beim Berechnen der Autoversicherung der Tarif günstiger sein als der bestehende, bekommt der neue Versicherer dann aber mitgeteilt das der Kunde einen Schaden hatte, wird der Beitrag noch einmal neu berechnet. Das kann am Ende dazu führen, dass der neue Vertrag teurer ist als der alte.
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