NRW kauft im Kampf gegen Steuerhinterziehung brisanten Datensatz – Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html NRW geht weiter rigoros gegen Steuerhinterziehung vor. Nach Medienberichten hat das Land einen Datensatz mit umfangreichen Informationen gekauft. Für Steuersünder ist die Selbstanzeige alternativlos.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Land Nordrhein-Westfalen geht weiterhin rigoros gegen Steuerhinterziehung vor. Nach Medienberichten hat das Land erneut einen brisanten Datensatz gekauft, der umfangreiche Informationen zu Steuerhinterziehung und betrügerischen Steuerdeals liefern soll. Mehrere Banken und Finanzdienstleister sollen demnach ins Visier der Steuerfahndung geraten sein. Mit ersten Durchsuchungen der Steuerfahndung Wuppertal und der Staatsanwaltschaft Köln wird in den nächsten Tagen gerechnet.
Der Datenträger soll Informationen zu Steuerhinterziehung und Steuerdeals in einem Handelsvolumen von 70 Milliarden Euro enthalten, schreibt u.a. das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ online. Die detaillierten Informationen sollen sich nicht nur auf unversteuertes Schwarzgeld auf diversen Bankkonten beziehen, sondern auch Cum-Ex-Geschäfte betreffen, bei denen sich Banken und Finanzdienstleister eine nur einmal abgeführte Kapitalertragssteuer mehrfach erstatten ließen. Dabei soll es besonders um Cum-Ex-Geschäfte zwischen 2006 und 2011 gehen. Der Datenträger soll nach Handelsblatt-Informationen von einem Mann aus dem Umfeld eines Börsenmaklers stammen. Die Behörden erhoffen sich dadurch besonders detaillierte Hinweise auf illegale Steuerdeals.
Auf die Betroffenen könnten nach Medienberichten Steuernachzahlungen in Höhe von rund 600 Millionen Euro zukommen. Hinzu kommen noch Geldstrafen und möglicherweise auch Haftstrafen. Der erneute Ankauf von Steuerdaten dürfte auch diejenigen aufschrecken, die nach wie vor unversteuerte Einkünfte vor dem deutschen Fiskus verbergen. Für sie kann die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit nur über die strafbefreiende Selbstanzeige führen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt wird, also bevor die Behörden die Steuerhinterziehung entdeckt haben.
Darüber hinaus muss die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie zur Straffreiheit führen kann. Diese hohen Anforderungen sind von einem Laien kaum zu erfüllen. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Dabei können schnell Fehler unterlaufen, die zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden, die eine wirksame Selbstanzeige erstellen können.
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