Viele Unternehmen scheuen den Gang vor Gericht aus Kostengründen – häufig zu Unrecht
Original oder Fälschung
Edgar L. fühlte sich ohnmächtig: Der Inhaber einer kleinen Fleischerei in der Nähe von Hamm in Westfalen hatte seinem unverwechselbaren Produkt einen unverwechselbaren Namen gegeben und diesen sogar schützen lassen. Dies hielt einen großen Mitbewerber aus Süddeutschland aber nicht davon ab, eine Fabrikwurst unter dem gleichen Namen auf den Markt zu bringen. Wie dem Unternehmer L. ergeht es vielen: Sie sind im Recht, fürchten aber die Kosten und Risiken eines langwierigen Gerichtsverfahrens – und verzichten deshalb lieber auf die Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche. Ein schwerer Fehler, wie Luc Weinmann, Leiter Prozessfinanzierung bei LEGIAL, bestätigt: „Wer sich klaglos fügt, hat schon verloren. Betroffene, die für ihr Recht kämpfen, etwa mit Hilfe einer Prozessfinanzierung, können hingegen nur gewinnen.“
Edgar L., Metzgermeister und Chef des gleichnamigen Delikatessenvertriebs aus einem kleinen Ort in Nordrhein-Westfalen, hat es gewagt: Er klagte gegen eine große Fleischwarenfabrik aus Süddeutschland und unterband so die unerlaubte Nutzung eines von ihm geschützten Wurstsortennamens.
Prozessrisiken binden Zeit und Geld
Der Streitwert der Klage war von L.s Anwalt auf 900.000 Euro geschätzt worden. „Bei dem Streitwert hätte ich für die erste und zweite Instanz rund 100.000 Euro aufbringen müssen“, so der Firmenchef. Gerichtskosten in dieser Höhe können die meisten Unternehmen nicht einfach aus dem Cashflow aufbringen. Das weiß auch Luc Weinmann, Bereichsleiter bei LEGIAL AG, ehemals D.A.S. Prozessfinanzierung: „Sogar erhebliche Schadensersatzansprüche werden nicht selten „beerdigt“, weil den Betroffenen die finanziellen Mittel fehlen, um vor Gericht für ihr Recht zu kämpfen.“ Dazu kommt, dass bis zu einem Urteil schon mal fünf bis zehn Jahre vergehen können. Selbst größere Unternehmen können und wollen sich ein solches Prozessrisiko oft nicht leisten. „Die Anwaltskosten sind dabei noch nicht einmal das größte Problem. So lange der Prozess läuft, muss das Unternehmen Bilanzrückstellungen vornehmen und hat damit weniger Mittel für Investitionen frei“, weiß Luc Weinmann, der Experte von LEGIAL, und fährt fort: „Fällt das Urteil dann im ersten Anlauf auch noch negativ aus, muss der Gürtel für einen längeren Weg durch die Instanzen noch enger geschnallt werden.“ Viele Unternehmer trauen sich das nicht zu – sie gehen auf Nummer sicher und verzichten lieber auf ihr gutes Recht.
Prozessfinanzierung – was ist das?
Edgar L. wollte nicht klaglos auf den Schadensersatz für die Verletzung seiner Markenrechte verzichten. Sein Anwalt fand einen Ausweg, und im Prozessfinanzierer LEGIAL den richtigen Partner dazu. Ein Prozessfinanzierer prüft zunächst eingehend die Erfolgschancen des Falles – und gibt damit vorab eine gute und weitgehend sichere Prognose für den Ausgang der weiteren Schritte ab. Voraussetzung für die Prüfung ist lediglich die Einreichung einer Klageschrift. Fällt diese Prüfung positiv aus, wird ein Vertrag geschlossen, der Prozess vorfinanziert und der Kläger während der folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung mit finanzieller und juristischer Unterstützung begleitet. Der Metzgermeister ging damit zu keiner Zeit ein Risiko ein und blieb durchgängig liquide – und das unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Denn selbst wenn der Fall verloren wird, trägt der Prozessfinanzierer die kompletten Kosten allein – auch die der Gegenseite.
Ende gut – alles gut, oder?
Edgar L. gewann – und ist über seine Entscheidung zu klagen noch heute froh. Der Prozessfinanzierer LEGIAL übernahm alle anfallenden Kosten und erhielt dafür eine prozentuale Beteiligung an der zugesprochenen Summe. „Die Höhe der Beteiligungsvereinbarung ist immer abhängig vom Umfang der Risikoübernahme und der Risikobewertung im Einzelfall“, erklärt Luc Weinmann. 20 bis 30 Prozent sind der Durchschnitt, auf den ersten Blick ein scheinbar großes Stück vom Kuchen. „Man muss dabei aber sehen, dass die verauslagten Beträge quasi ein zinsloses Darlehen ohne jede Befristung darstellen – und dem Kläger das komplette Risiko abgenommen wird“, erklärt Weinmann und ergänzt: „Zudem kann der Anteil des Prozessfinanzierers von gewerblichen Klägern im Rahmen der Betriebsausgaben steuerlich voll geltend gemacht werden – die Beteiligung schrumpft durch Steuereinsparungen damit auf bis zu 15 Prozent des erzielten Prozessgewinns.“ Unter dem Strich bietet die Prozessfinanzierung also eine Lösung, die für einen geschädigten Unternehmer wie Edgar L. allemal interessanter sein kann, als die Fahnen zu streichen und auf eine berechtigte Klage zu verzichten. Kommt es nach Prüfung der Klageschrift hingegen zur Ablehnung durch den Prozessfinanzierer, sollten Betroffene dies im Übrigen positiv sehen, rät Luc Weinmann aus Erfahrung: „Der Bescheid bedeutet schließlich, dass die Erfolgsaussichten zweifelhaft sind – und erspart dem Klagewilligen womöglich eine bittere Erfahrung.“
Die LEGIAL AG ist ein führender Anbieter von innovativen Rechtsdienstleistungen und ist in die Unternehmensbereiche Prozessfinanzierung und Forderungsmanagement gegliedert. LEGIAL übernimmt im Bereich Prozessfinanzierung die Prozesskosten für Klagen ab einem Streitwert von 100.000 Euro gegen Beteiligung am Prozesserlös im Erfolgsfall. Im Bereich Forderungsmanagement bietet LEGIAL die Rechtsdienstleistung Inkasso für eine Vielzahl von Branchen und ist dafür Erlaubnisinhaber nach Rechtsdienstleistungsgesetz. Insbesondere im Hinblick auf die Versicherungsbranche verfügt LEGIAL über eine ausgewiesene Expertise. Die LEGIAL AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dem Rechtsschutzversicherer der ERGO.
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