USAinc.de: Die Experten für Firmengründungen in den USA
Existenzgründer, die in den USA eine Corporation (Aktiengesellschaft) begründen wollen, stehen am Anfang vor der Frage, welcher der richtige Bundesstaat für dieses Vorhaben ist. Der Ort, an dem die Geschäftsleitung und die hauptsächliche geschäftliche Tätigkeit liegt, scheint dafür zunächst naheliegend zu sein. Dieses ist aber nicht immer die optimale Wahl.
Gesellschaftsrecht wird in den USA auf Ebene der einzelnen Bundesstaaten festgelegt. Es ist deshalb von Vorteil, als Gründungsstaat denjenigen Bundesstaat zu wählen, dessen Gesellschaftsrecht im individuellen Fall die meisten rechtlichen und steuerlichen Vorteile gewährt. Unabhängig vom Gründungsstaat können sich der Ort der Geschäftsleitung, Produktions- und Vertriebsstätten durchaus in jedem anderen US-Bundesstaat befinden. Aus der richtigen Kombination von Gründungs- und „Niederlassungsstaat“ können sich entscheidende Vorteile für Firmengründer in den USA ergeben.
Wenn Sie für Ihre Firmengründung in den USA diesen Weg wählen, ist zu prüfen, ob die Corporation, welche in einem anderen Staat als dem Gründungsstaat tätig ist, ihre Präsenz dort anmelden muss. Egal, ob es sich um ein ausländisches Unternehmen oder eine US-Gesellschaft handelt, bedarf es unter bestimmten Voraussetzungen der Anmeldung als „Foreign Corporation“ in dem Bundesstaat, in dem die Aktivität entfaltet wird. Hiermit soll die fremde Gesellschaft auf eine Ebene mit den dort gegründeten Corporations gestellt werden. Unterbleibt diese Anmeldung, kann dieses empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Ob eine US-Firma sich als Foreign Corporation registrieren lassen muss, hängt vereinfacht gesagt von dem Ausmaß der entfalteten Geschäftstätigkeit ab. Vielen US-Bundesstaaten führen Listen mit Tätigkeiten, die jeweils für sich alleine genommen noch keine Anmeldung als Foreign Corporation verlangen. Darunter fallen in den meisten US-Bundesstaaten:
– das Abhalten von Meetings der Director oder Shareholder einer Corporation
– das Führen von Bankkonten
– die Kundenakquisition und die Annahme von Aufträgen per Post
– der Erwerb von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen
Diese Punkte stellen aber nur eine kleine Auswahl an Kriterien dar. Die Anmeldungspflicht hängt jedoch von weiteren und dazu von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlichen Voraussetzungen ab.
Für den Fall, dass die Geschäftstätigkeit Ihrer Firmengründung in den USA sich auf Bundesstaaten außerhalb des Gründungsstaates ausweiten sollte, empfehlen wir Ihnen deshalb, fundierten Rat einzuholen, ob Ihre US-Firma eine „Qualification as Foreign Corporation“ benötigt.
Diesen fundierten Rat erhalten Sie von USAinc.de – den Experten für Firmengründungen in den USA. Im Unternehmensblog von USAinc.de, welches Sie unter <a href="http://www.usainc.de/blog“ rel=“nofollow“>www.usainc.de/blog aufrufen, finden Sie viele weitere Tipps rund um Ihre Firmengründung in den USA.
USAinc.de berät europäische Unternehmer hinsichtlich einer Firmengründung in den USA. Wir helfen Ihnen dabei, den für Ihren Unternehmenszweck besten Gründungsstaat zu bestimmen und formieren Ihre eigene US-Corporation oder LLC so, dass Sie die von Ihnen verfolgten Ziele optimal erreichen werden. Nutzen Sie unser Angebot der kostenfreien Erstberatung auf http://www.USAinc.de. Wir sprechen Deutsch und Klartext…
Kontakt:
USAinc.de
Dirk T. Schnoeckelborg
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
info@USAinc.de
(0800) 030 5000
http://www.USAinc.de