10.08.2015 – Zahlreiche Anleger der POC-Fonds scheinen sich den Forderungen auf Rückzahlung erhaltener Auszahlungen zu widersetzen. Nun werden Anfang September 2015 drei außerordentliche Gesellschafterversammlungen abgehalten. Anleger sollten von ihren Stimmrechten Gebrauch machen.
Anleger zahlen nicht
Mit Schreiben vom 30.07.2015 wurden die Anleger der POC-Fonds erneut angeschrieben und dazu aufgefordert, die für das Jahr 2013 erhaltenen Auszahlungen zurückzuführen. Angesichts des neuerlichen Rundschreibens gibt es keine Zweifel, dass sich zahlreiche Anleger den Rückforderungen ihrer Fondsgesellschaften widersetzen. Zu Recht lassen sich die Anleger nicht ohne Weiteres zur Kasse bitten, zumal die Sach- und Rechtslage alles andere als eindeutig ist.
Außerordentliche Gesellschafterversammlung
Hintergrund für die Rückforderungen soll die Fälligstellung der Fremdfinanzierung durch die Banken sein. Die POC-Fondsgesellschaften hätten hierdurch kurzfristig erheblichen Liquiditätsbedarf. In Anbetracht der angespannten Lage hält die Geschäftsführung nun am 01., 02. und 03.09.2015 außerordentliche Gesellschafterversammlungen ab. Im Kern wird es um die wirtschaftliche Situation sowie die Finanzierung der POC-Fonds gehen. Mit Spannung bleibt abzuwarten, wie die Geschäftsführung versucht, den Fondsanlegern zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen im Umfang von rd. EUR 10,5 Mio. schmackhaft zu machen.
Die Lage ist ernst
Um die POC-Fonds steht es nicht gut. Selbst die Geschäftsführung spricht von drohender „Insolvenz“ und einem möglichen „Scheitern der gesamten Investition“. Anleger sollten daher nicht länger untätig bleiben. Mit Blick auf die kommenden Gesellschafterversammlungen ist es daher wichtig, dass alle Anleger von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Bei der Bevollmächtigung des Treuhänders ist Vorsicht geboten. Häufig fehlt es diesem an der gebotenen Neutralität für die Verwaltung der Fondsanteile. Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte bietet all ihren Mandanten eine kostenlose Vertretung auf den anstehenden Gesellschafterversammlungen an.
Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. \“Schrottimmobilien\“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift \“FOCUS\“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift \“Capital\“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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