Der BDWi warnt vor den negativen Auswirkungen eines allgemeinen Mindestlohnes auf den Arbeitsmarkt. Beim Bundesparteitag der CDU in Leipzig wird hierzu abgestimmt.
„Mit einem allgemeinen Mindestlohn gerät der Arbeitsmarkt aus dem Gleichgewicht. Geringqualifizierte und Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen werden entsprechend ihrer Produktivität und den regionalen Rahmenbedingungen entlohnt. Ein allgemeiner Mindestlohn wirkt wie ein Fallbeil für diese Arbeitssuchenden. Sie haben keine Chance mehr, auf dem ersten Arbeitsmarkt unterzukommen. Die Betroffenen würden auf dem zweiten oder dritten Arbeitsmarkt landen und müssten vollständig öffentlich alimentiert werden. Das kann niemand wollen“, macht BDWi-Präsident Werner Küsters deutlich.
„Politisch betrachtet schlittert die Union mit der Festlegung auf einen allgemeinen Mindestlohn in ein Dilemma. Da ist zum einen der Koalitionsvertrag, der soll noch zwei Jahre halten. Hinzu käme ein enormer Vertrauensverlust bei den Unternehmen. Eine Kehrtwende in dieser zentralen Frage ist schlicht und einfach nicht kommunizierbar. Die Partei wäre gut beraten, sich gegen einen allgemeinen Mindestlohn auszusprechen“, fordert Küsters.
Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) vertritt 20 Branchenverbände des tertiären Sektors, denen rund 100.000 Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern angehören. Das Spektrum erstreckt sich von der Altenpflege bis zur Zeitarbeit.
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