Görlitz, 11. November 2011 (jk) – Wer noch nie als Unternehmer einen Fördermittelantrag gestellt hat, stellt sich in der Regel vor, einen Bogen auszufüllen, ihn in einen Umschlag zu stecken und abzuschicken – fertig. Wie weit solche Vorstellungen von der Realität entfernt sind, zeigt sich spätestens, wenn die Unterlagen auf dem Tisch liegen – und man bemerkt, dass man eigentlich keine Ahnung hat, was man damit anfangen soll. Die Fragen zu den Angaben sind allgemein und unverständlich gefasst, zahlreiche eigenhändige Anlagen, Dokumente und Berechnungen sind gefordert. Da überlegt man schon einmal, auf das Geld zu verzichten und die Arbeitszeit lieber in den Aufbau seines Startups zu investieren. Aber einmal ehrlich: Wer kann es sich schon leisten, staatliche Fördermitteil liegen zu lassen? Lesen Sie darum unsere Tipps für einen gelungenen Fördermittelantrag.
Ohne Investitionsplan kein Antrag
Jedes Fördermittel bezieht sich auf bestimmte Investitionen. Mit der Frage, was von den Fördermitteln bezahlt werden soll, beginnt jede Antragstellung. Bevor man die Unterlagen also auch nur anfasst, ist es erforderlich, einen detaillierten Investitionsplan zu erstellen. Hierbei gilt: je mehr Geld beantragt wird, desto ausführlicher muss die Planung ausfallen – wenn Sie also nicht gerade den Gründungszuschuss beantragen, können das schnell zwischen 30 und 100 Seiten werden. Aber keine Panik! Sie haben mir Ihrem Businessplan schon große Vorarbeit geleistet; ein Investitionsplan ist quasi eine „abgespeckte“ Version hiervon. Eine genaue Auflistung der Punkte eines Investitionsplans sowie eine detaillierte Anleitung zur Erstellung finden Sie im ebook „TOP 150 Fördermittel und Zuschüsse“ auf http://www.foerder-abc.de.
Das richtige Fördermittel finden
In Deutschland stehen bis zu 900 öffentliche Förderprogramme zur Verfügung, von denen viele miteinander kombinierbar sind. Gehen Sie sicher, hieraus das richtige für sich auszuwählen. Förderdatenbanken und ebooks geben eine wertvolle erste Übersicht; echtes Profiwissen ersetzen sie nicht. Im Rahmen eines Existenzgründercoachings kann man sich als Gründer hinsichtlich geeigneter Fördermittel beraten lassen, allerdings sollte man darauf achten, nur akkreditierte und vom KfW zugelassene Berater zu konsultieren (kostenlose Beratungsanfragen lassen sich über http://www.foerder-abc.de/subventionen.html stellen).
Kontakt zur Förderstelle aufnehmen
Keine Datenbank, kein Katalog und kein Berater kann Ihnen die Aktualität der recherchierten Förderprogramme und -Konditionen garantieren. Suchen Sie daher immer den telefonischen Kontakt mit der entsprechenden Förderstelle. Manche Förderprogramme sehen sogar eine Fördermittelberatung für die Antragstellung vor – informieren Sie sich hierüber im Voraus, bevor Sie sich umsonst viel Arbeit machen. Klären Sie außerdem folgende Fragen: Bin ich für das ausgewählte Programm geeignet und antragsfähig? Welche Fristen muss ich einreichen? Welche zusätzlichen Dokumente und Aufzeichnungen muss ich einreichen? Und in welcher Form (postalisch, elektronisch, persönlich) muss die Antragstellung erfolgen? Wer bereits einen kompetenten Fördermittel- oder Unternehmensberater hat, erhält von ihm alle notwendigen Informationen.
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Über foerder-abc.de
Der Markt für Förderprogramme, Fördermittel, Zuschüsse, öffentlich geförderte Kredite und Darlehen ist für den Unternehmer und Gründer intransparent und mit zahlreichen Klippen versehen. Nur foerder-abc.de bietet Unternehmern und Gründern mit seinem Gratisreport und dem kostenpflichtigen eBook einen preislich attraktiven Weg im Do-it-yourself-Verfahren ohne externe Hilfe ein Grundverständnis zur Fördermittellandschaft zu bekommen, die wirklich wichtigen Programme im Kompaktüberblick zu haben und mit dem Leitfaden den Antrag sogar selbst zu stellen. Über die Partnerschaft mit einem bundesweit führenden Beraternetzwerk kann zudem jederzeit eine qualifizierte Vor-Ort-Beratung sichergestellt werden. Neben der Unterstützung beim Fördermittelantrag wird dem Gründer an den Beratungspunkten des Netzwerks immer auch Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans, der Kundengewinnung oder der Bankfinanzierung angeboten.
Hinweis:
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren AGB“s ausdrücklich nicht zu unserem Dienstleistungsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Besuchern uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unserer unternehmens- und wirtschaftsberatenden Inhalte sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen.
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