Steuerhinterziehung: Selbstanzeige schützt und lässt die Einnahmen sprudeln
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Wer Steuern hinterzogen hat, kann durch eine Selbstanzeige einer Verurteilung entgehen. Für das nordrhein-westfälische Finanzministerium sind die Selbstanzeigen eine sprudelnde Einnahmequelle.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mehr als 100.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung sind in den vergangenen Jahren bundesweit bei den Finanzämtern eingegangen. Ein lukratives Geschäft für den Fiskus. Besonders NRW profitiert von der systematischen Auswertung der Selbstanzeigen. Denn nicht nur der Steuersünder muss seine Steuerschulden nachzahlen, sondern auch die Schweizer Banken werden ggfs. zur Kasse gebeten. Schon mehr als eine halbe Milliarde Euro habe NRW auf diese Weise von den Schweizer Banken eingenommen, berichtet das Handelsblatt am 17. Juni 2015.
Angesicht dieser Zahlen verwundert es nicht, dass die Schweiz und ihre Geldhäuser den Ruf als Steueroase loswerden wollen und auch entsprechend Druck auf ihre Kunden ausüben. Für Steuersünder bedeutet dies wiederum, dass die Gefahr der Entdeckung weiter steigt. Für sie bleibt der Ausweg Selbstanzeige, um einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Das lässt die Kassen der Finanzministerien weiter klingeln.
Allerdings schützt eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung nur vor weiterer Strafverfolgung wenn sie rechtzeitig, vor Entdeckung der Tat, gestellt wird, vollständig und fehlerfrei ist. Erfüllt die Selbstanzeige die hohen Anforderungen, die an sie gestellt werden nicht, kann sie nicht wirken. Angesichts der Komplexität einer Selbstanzeige sollte sie daher auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend behandelt werden. Fallstricke lauern bei einer Selbstanzeige an vielen Stellen und Fehler sind schnell passiert. Die ziehen dann die Konsequenz nach sich, dass die Selbstanzeige nicht wirken kann und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.
Um dies zu vermeiden, sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie wissen welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss und können sie so verfassen, dass sie wirkt.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die Selbstanzeige komplett strafbefreiend wirken. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen beglichen werden müssen.
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