Sterbegeldversicherung: eine fragwürdige Stellungnahme vom Bund der Versicherten

Der Bund der Versicherten rät von der Sterbegeldversicherung ab. Das Verhalten der Verbraucher geht jedoch in die entgegengesetzte Richtung.

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Für viele Bürger ist die Sterbegeldversicherung oftmals der einzige Weg, die Bestattungskosten abzudecken.

In vergangenen Tagen hat sich der Bund der Versicherten zum Thema Sterbegeldversicherung geäußert – passend wie immer zur Jahreszeit. Die Aussagen sind eigentlich die gleichen wie in jedem Jahr: Renditegrab, Groschengrab und Geldvernichtung. Mittlerweile muss man sich wirklich fragen, ob jemals ein Verbraucherschützer den Sinn der Sterbegeldversicherung genauer beleuchtet hat, denn es wird hier bei einer Risikoversicherung immer nur von Rendite gesprochen.

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Als Alternative zur Sterbegeldversicherung wird ein Sparvertrag empfohlen, da hier die Rendite eine wesentliche Rolle spielt. Fakt ist aber: Ein Sparvertrag muss schon mit einer hohen monatlichen Summe angespart werden, um innerhalb von kurzer Zeit das notwendige Kapital für die Bestattung vorzuweisen. Und dann stellt sich noch die Frage, wie schnell ein solcher Vertag im Trauerfall zur Verfügung steht – Stichwort Erbschein.

Sicherlich ist die Sterbegeldversicherung im Vergleich mit anderen Produkten aus dem Bereich Lebensversicherung vergleichsweise teurer. Dafür bietet die Sterbegeldversicherung aber auch lebenslangen Versicherungsschutz – auch zu dem Zeitpunkt, wo andere Versicherungen längst ausgelaufen sind. Als Manko wird teilweise auch die Wartezeit bewertet, die teilweise bis zu 36 Monate betragen kann. Wer sich aber zum Thema Sterbegeldversicherung richtig informiert, wird feststellen, dass es auch durchaus Anbieter gibt, die mit deutlich kürzeren Wartezeiten auskommen.

Fragt man die Versicherungsnehmer nach ihren Motiven, gibt es in der Regel immer zwei Argumente: Man möchte die Verwandten im Todesfall nicht mit den Kosten belasten, andererseits hat bei vielen Kunden ein Todesfall im nahen Umfeld das Bedürfnis geweckt, die Bestattungskosten abgesichert zu wissen. Das ist teilweise auch noch abhängig von der Wahl der Bestattung. Längst ist die Erdbestattung ja nicht mehr Standard, sondern See- oder Bergbestattungen sorgen für Individualismus auch nach dem Tod.

Ein Sparvertrag zeigt aber gegenüber der Sterbegeldversicherung ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Wenn im Alter die Pflegebedürftigkeit oder die Altersarmut droht, müssen flüssige Mittel zunächst verbraucht werden, bevor staatliche Hilfe einsetzt. Bei einem Sparvertrag ist die Abgrenzung, dass dieser für die Bestattungsvorsorge vorgesehen ist, nicht immer darstellbar. Hier droht dann die Kündigung und das Kapital für die Bestattung ist weg.

Bei der Sterbegeldversicherung zeigen sich die Sozialgerichte wesentlich verbraucherfreundlicher: Unlängst wurde in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass die Sterbegeldversicherung die Möglichkeit der würdevollen Bestattung gewährleisten soll – in den Augen der meisten Richter ein unantastbares Grundbedürfnis.

Wenn man die Pressemitteilungen der Verbraucherschützer zum Thema Sterbegeldversicherung liest, kann in den Leserkommentaren schnell eines feststellen: Der Verbraucher selber zweifelt auch schon an der Objektivität der Verbraucherschützer und betrachtet die Sterbegeldversicherung unter dem Aspekt der Risikoabsicherung – nämlich das Risiko Leben. Bei einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung ist man ja auch nicht auf die Rendite aus.

Bildquelle: taschaklick, www.pixelio.de

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