Schutz durch Auslandsreisekrankenversicherung
Wer in den Urlaub fliegt oder im Ausland arbeitet, sollte auf eine Krankenversicherung im Ausland nicht verzichten. Was bei Privatpatienten schon automatisch Bestandteil des Versicherungspaketes ist – mit Ausnahme der Basisversicherung – , müssen gesetzlich Versicherte hinzukaufen. Zwar hat auch dieser Personenkreis über die Europäische Krankenversicherungskarte einen Krankenversicherungsschutz innerhalb der EU und Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, jedoch mit Einschränkungen. Das heißt, es sind nur Leistungen möglich, die in dem entsprechenden Land üblich sind. Daraus können zum Teil hohe Selbstbeteiligungen entstehen.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt Gesundheitsleistungen, die aufgrund einer Krankheit oder Verletzung im Ausland entstanden sind. Eine Erkrankung oder Verletzung, die bereits bei der Ausreise vorlag, fällt also nicht in den Leistungskatalog. Insofern ist die Auslandsreisekrankenversicherung als „Erste-Hilfe-Versicherung“ konzipiert. So fällt beispielsweise auch ein aufwendiger Zahnersatz nicht in das Leistungsspektrum.
Es gibt zwei Arten von Auslandsreisekrankenversicherungen. Die gebräuchlichste Form ist der Jahrestarif. Dabei gilt der Versicherungsschutz für sechs Wochen, die der Versicherungsnehmer nacheinander im Ausland verbringt. Inzwischen gibt es auch Familientarife, die den gleichen Schutz wie Einzelversicherungen umfassen, sie sind jedoch in der Regel etwas günstiger. Wer länger als sechs Wochen am Stück ins Ausland fährt, braucht eine Einzelreisekrankenversicherung. Die Prämie dafür richtet sich nach dem Alter, Gesundheitszustand und Reiseziel.
Expariatsversicherung
Für Mitarbeiter, die ins Ausland gesandt werden, reicht eine Auslandsreisekrankenversicherung nicht aus, um ihnen einen wie in Deutschland üblichen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Für diesen Zweck muss der Arbeitgeber eine Expariatsversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich sowohl auf den entsandten Mitarbeiter wie auch die mitreisenden Familienangehörigen. Der Leistungskatalog entspricht im Wesentlichen den normalen Tarifen des privaten Krankenversicherers. Meistens setzt die Versicherung eine Mindestverweildauer im Ausland von einem Jahr voraus. Dabei ist es auch möglich, eine Weiterversicherung der Krankenversicherung nach Rückkehr zu vereinbaren, oder sie ist bereits Bestandteil des Vertrages. Der Vertrag gilt weltweit, jedoch können optional auch Einschränkungen des Geltungsbereiches vereinbart werden. Der Vertrag wird vom Unternehmen für den Mitarbeiter abgeschlossen.
Auslandsversicherung für Studenten
Die Auslandsversicherung für Studenten ist keine reine Auslandskrankenversicherung, sondern besteht aus mehreren Versicherungsbausteinen, in die eine Auslandskrankenversicherung eingeschlossen ist. Die Versicherung gilt sowohl für ein Auslandsemester als auch für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Enthalten im Versicherungspaket sind auch eine Haftpflichtversicherung und sogenannte Assistance-Leistungen für Notfälle. Zusätzlich kann die Police um die Bausteine Hausratversicherung und Gepäckversicherung erweitert werden.
Fazit
Eine Auslandsreisekrankenversicherer ist in jedem Fall zu empfehlen. Schon für wenige Euro lassen sich gute Tarife finden. Da es nur wenige Expariatsversicherungen gibt und vielfach der Arbeitgeber bereits mit einem Versicherer zusammenarbeiten, besteht kaum eine Wahlmöglichkeit. Sparen kann der Versicherte bei einigen Anbietern durch Selbstbeteiligung im Krankheitsfall. Ob sich dies lohnt, hängt jedoch auch immer von den örtlichen Gegebenheiten ab. Eine Auslandsversicherung für Studenten ist vom Prinzip her sinnvoll, allerdings sind in dieser viele Leistungen nicht enthalten, und teilweise bieten die Versicherer für die Privathaftpflicht nur geringe Schadenssummen an, so dass ein Abschluss vorher genau überlegt werden sollte. Auf http://www.hypostar.de finden Interessenten weitere Informationen und Vergleichsmöglichkeiten zu Tarifen und Anbietern von Privaten Krankenversicherungen.
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