Mit seiner bewährten Kündigungs-App konnte sich Aboalarm gegen eine große Zahl hervorragender Konkurrenten durchsetzen und belegt den dritten Platz in der Kategorie „beste App national“
Berlin, 9.November 2011 — Als einen „großartigen Erfolg“ wertet Aboalarm-Geschäftsführer Dr. Bernd Storm van“s Gravesande den dritten Platz in der Kategorie „beste App national“ beim t3n-Award. Aboalarm setzte sich mit dieser Auszeichnung gegen eine große Konkurrenz durch. Beim Veranstalter des Awards, das Branchen- und Fachblatt t3n, gingen eigenen Angaben zufolge mehr als 20.000 Vorschläge aus 21 Kategorien ein. Gekürt wurden spannende Projekte, Services und Produkte rund um Social Media, E-Business, Webentwicklung und Online-Marketing.
Mit der bewährten Kündigungs-App von Aboalarm lassen sich innerhalb weniger Minuten mobil Verträge kündigen und per integrierten Faxversand an über 350 geprüfte Adressen aus allen Bereichen versenden. Von Apple zur „App der Woche“ gekürt, wurde die Kündigungs-App bislang 450.000 Mal heruntergeladen. Seit Juli dieses Jahres steht die App auch als Android-Version im Market.
„Wir freuen uns sehr über den dritten Platz. Er bestätigt einmal mehr, dass wir unseren Nutzern eine qualitativ hochwertige App anbieten, mit deren Hilfe sie sich schnell und unkompliziert von ihren Verträgen trennen können“, so Dr. Bernd Storm van“s Gravesande
Aboalarm ist der führende Anbieter für die Vertragsverwaltung und -optimierung. Gestartet Ende 2008 beschäftigt das Unternehmen mittlerweile sieben Mitarbeiter. Mit Aboalarm können Verträge schnell und unkompliziert gekündigt werden. Hierfür stehen dem Kunden vorformulierte Kündigungsschreiben zur Verfügung, die an über 3000 verschiedene, redaktionell geprüfte Adressen verschickt werden können. Seit Januar dieses Jahres ist der Web-Service auch als iOS-App im App-Store erhältlich, im Android-Market seit Juli 2011. Von Apple zur „App der Woche“ gekürt wurde die App mittlerweile über 450.000 Mal auf das iPhone heruntergeladen.
Über Aboalarm finden täglich weit über 10.000 Kündigungsvorgänge statt.
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