Viele möchten, aber nicht jeder kann
Die umfassendste Möglichkeit sich krankenzuversichern ist die Krankenvollversicherung. Fast alle Versicherer bietet die Versicherung an. Wichtigstes Unterscheidungskriterium zur gesetzlichen Krankenversicherung und zum Basistarif der Privatkassen ist, dass der Versicherte sich seinen Versicherungsschutz nach seinen Bedürfnissen zusammenstellen kann.
Viele möchten, aber nicht jeder kann
Keine Einschränkung beim Abschluss einer Krankenvollversicherung haben Selbstständige, Unternehmer oder Beamte zu befürchten. Der Zugang zur privaten Krankenversicherung steht ihnen offen. Für Arbeiter und Angestellte sieht hingegen die Situation deutlich schwieriger aus. Ihr Einkommen muss oberhalb der sogenannten Jahresarbeitentgeltgrenze – diese beträgt für 2010 49.950 Euro – liegen, und zwar in den drei zurückliegenden Jahren. Ein Wechselwilliger muss in den letzten drei Jahren also mindestens rund 50.000 Euro verdient haben und sein Einkommen muss zukünftig auch über dieser Grenze liegen. Erst dann ist auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Die Jahresarbeitentgeltgrenze wird auch als Beitragsbemessungsgrenze oder Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Wichtig für den tatsächlichen Wechsel: Der Versicherte benötigt die Kündigungsbestätigung der gesetzlichen Kasse. Eine Kündigung wird erst zwei Monate nach dem Monat, in dem gekündigt wurde, wirksam. Allerdings ist manchmal ein Wechsel trotzdem nicht so schnell möglich, nämlich dann, wenn der Versicherte weniger als 18 Monate in seiner jetzigen Krankenkasse war und die Familienversicherung mitenthalten war. Ansonsten gilt diese Beschränkung nicht.
Private Krankenversicherung hat eine andere Versicherungsausrichtung
Der größte Unterschied zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung und einer privaten Krankenversicherung besteht darin, dass der Krankenversicherungsschutz der Letzteren als Personenversicherung ausgestaltet ist. Diese Versicherung gilt nur für die versicherte Person, ein darüber hinausgehender Schutz besteht nicht. So benötigt auch jedes einzelne Familienmitglied eine eigenständige Versicherung. Einzige Ausnahme: Ein Ehepartner arbeitet und ist dadurch in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. In diesen Fällen können dann auch die Kinder darüber mitabgesichert werden.
Leistungsumfang
Wie die gesetzliche Krankenversicherung gliedert sich auch die private Krankenversicherung in bestimmte Leistungsteile auf, diese sind: ambulante Behandlungen, stationärer Aufenthalt, zahnärztliche Behandlungen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Pflegeversicherung, hinzu kommt noch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Dennoch kann es deutliche Leistungsunterschiede, je nach Ausgestaltung der Versicherung, geben. Diese sind durch den Versicherten zum Großteil frei wählbar. Die Tarifbestandteile im Einzelnen:
– freie Arztwahl, eine Überweisung ist nicht erforderlich
– Entfall der Zuzahlung bei Medikamenten oder Heilmitteln
– Jedes verschreibungsfähige Medikament kann der Versicherte ohne Einschränkung bekommen
– Wahl eines Heilpraktikers oder artverwandter Berufe
– höhere Zuzahlung bei Hilfsmitteln wie Brillen oder Kontaktlinsen
– der Eigenanteil bei Krankenhausaufenthalt entfällt
– Wahl von ein Ein- oder Zweibettzimmer möglich
– Wahl von Chefarztbehandlungen möglich
– Krankenhaustagegeld
– Zahnbehandlungen werden je nach Tarif bis zu 100 Prozent übernommen auch bei aufwendigem Zahnersatz
– Lohnfortzahlung bis zum vollen Nettoeinkommen
Einige der oben dargestellten Leistungen muss der Versicherte zusätzlich abschließen, um in ihren Genuss zu kommen. Jedes Extra bei der privaten Krankenversicherung kostet auch extra, da der Versicherte einen zusätzlichen Versicherungsbaustein einkauft. Doch lässt sich unter Umständen auch eine Privatkasse finden, die manche Wünsche schon im Rahmen eines normalen Tarifs erfüllt. Da jede Kasse ihren Leistungsumfang zu den einzelnen Tarifen weitestgehend selbst bestimmt, kann die Suche der idealen Versicherung trotzdem gelingen. Interessierte mit speziellen Wünschen sollten sich daher bei einzelnen Versicherungsgesellschaften genau erkundigen. Dasselbe gilt auch für Patienten mit Vorerkrankungen. Da eine Vorerkrankung für die Krankenkasse ein zusätzliches Kostenrisiko bedeutet, muss der Versicherungsnehmer mit einem Prämienaufschlag rechnen. Gerade in diesem Fall lohnt sich die Suche nach einer guten Versicherung, denn die Höhe der Risikoprämie ist nicht bei allen Privatkassen gleich, manchmal entfällt der Zuschlag auch ganz.
Wer mit einer privaten Krankenversicherung liebäugelt, sollte sich darüber im klaren sein, dass ein wirklich guter Versicherungsschutz auch ein größeres Maß an Eigeninitiative erfordert als bei der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür erhält der Versicherte dann auch eine auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Police, deren Preis sogar noch deutlich unter der Prämie für die gesetzliche Krankenversicherung liegen kann. Der Wechselwillige sollte aber in erster Linie nicht nur auf die Höhe der Prämie achten, sondern bei einem Vergleich der Anbieter vor allem den Leistungsumfang der Tarife berücksichtigen. Besonders lohnt sich die private Krankenversicherung für junge Personen, deren Arbeitseinkommen die Jahresarbeitsentgeldgrenze übersteigt, sowie auch für Selbstständige, da diese bei gesetzlichen Krankenkassen meist einen Aufschlag zahlen.
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