Regelmäßige Wartung sichert den Gewässerschutz
sup.- Überall dort, wo ständig mit Benzin, Ölen oder Fetten gearbeitet wird, erfordert der Schutz von Erdreich und Gewässern höchste Wachsamkeit. Das gilt für Teile der Gastronomie ebenso wie beispielsweise für Verkehrsbetriebe, Rastanlagen und Deponien, aber auch für zahlreiche industrielle Produktionsstätten. Hier kommt es nicht nur darauf an, die unmittelbare Umgebung vor wassergefährdenden Stoffen zu schützen. Es muss auch verhindert werden, dass verunreinigtes Abwasser einfach in die Kanalisation gespült wird. Vor allem bei Tankstellen mit angeschlossener Waschanlage und Werkstatt ist es leicht nachvollziehbar, dass bei der Entsorgung sämtlicher Abwässer besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen.
Das wichtigste Instrument für diese Maßnahmen ist ein Abscheider. Diese Anlagen nutzen die Tatsache, dass die so genannten Leichtflüssigkeiten wie z. B. Benzin eine geringere Dichte als Wasser haben. Es kommt praktisch zu keiner Durchmischung, weil sich die organischen Stoffe an der Wasseroberfläche sammeln. Ein Leichtflüssigkeitsabscheider bildet gewissermaßen eine Sperre, unter der das unbelastete Wasser hindurchgelangt, während Öle und ähnliche Stoffe zur ordnungsgemäßen Entsorgung zurückgehalten werden. Ein Fettabscheider hat entsprechend die gleiche Aufgabe. Damit dieses Funktionsprinzip stets störungsfrei seinen Zweck erfüllt, müssen die Betreiber einer Abscheideranlage nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) einer Vielzahl unterschiedlicher Sicherheitsstandards, Wasserschutz-Richtlinien sowie Prüf- und Berichtspflichten gerecht werden. Fachbetriebe mit einer Zulassung nach Wasserrecht sind mit all diesen Bestimmungen auf nationaler sowie europäischer Ebene vertraut und sorgen dafür, dass der Anlagenbetreiber nicht etwa aus Unwissenheit gegen den Stand der gesetzlichen Regelungen verstößt.
Aber selbst bei der Berechtigung für bestimmte Kontrolltätigkeiten macht manchmal ein einziger Buchstabe den Unterschied zwischen Befolgung und Missachtung der Vorschriften aus: So ist die halbjährlich stattfindende Wartung des Abscheiders von einer „sachkundigen“ Person durchzuführen, während die nach spätestens fünf Jahren obligatorische Generalinspektion nur einem genau definierten „Fachkundigen“ anvertraut werden darf. Für die Funktionsfähigkeit und Werterhaltung der Abscheidersysteme sowie zur dauerhaften Sicherung des Gewässerschutzes ist eine Kontrolle auf technisch höchstem Niveau unverzichtbar. Letztlich ist der richtige Rat zu den Wartungs- bzw. Leerungsintervallen ebenfalls bares Geld wert. Deshalb empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig für alle Fragen rund um die Abscheideranlage einen Fachbetrieb mit dem RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik hinzuzuziehen. Dann ist gewährleistet, dass sowohl die Installation als auch die vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsaufgaben von kompetenten Profis mit der jeweils vorgeschriebenen Qualifikation durchgeführt werden (Infos unter www.bbs-gt.de).
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