Arbeitsschutz im Deutschen Recht

Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz teilt sich nach deutschem Recht in die Bereiche
• allgemeiner und
• sozialer
Arbeitsschutz auf. Unter dem allgemeinen Arbeitsschutz fallen beispielsweise die Sicherheitsvorschriften, welche der Arbeitgeber gewähren und der Arbeitnehmer einhalten muss. Im Grunde dient der allgemeine Arbeitsschutz zum Schutz von Gesundheit und Leben der Arbeitnehmer, damit ihre Arbeitskraft für den Betrieb erhalten bleibt. Daneben gestaltet der allgemeine Arbeitsschutz einer menschengerechten Arbeitsgestaltung.
Der soziale Arbeitsschutz bezieht individuell auf den Arbeitnehmer. Dieser Bereich beinhaltet beispielsweise den Komplex des Kündigungsschutzes und die Regelung der Arbeitszeiten. Für Fachanwälte des Arbeitsrechts fällt der soziale Arbeitsschutz in den Bereich individuelles Arbeitsrecht, das sich hauptsächlich mit Arbeitsverträgen, Ansprüchen auf Teilzeit, Zeugnissen und Vergütungen sowie der Abwehr von Mobbing und Abmahnungen befasst.
Für diesen umfangreichen Komplex ist eine spezielle fachliche Kompetenz notwendig. Fachanwälte wie Roland Sudmann haben sich mit dem Arbeitsrecht ausgiebig auseinandergesetzt. Roland Sudmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren auf diesem Fachgebiet tätig. Er vertritt Arbeitnehmer, Beamte sowie mittelständische Unternehmen. Im letzteren Fall fungiert er als eine Außenstelle des Unternehmens, die sich mit den im Unternehmen anhängigen arbeitsrechtlichen Belangen befasst.
Für Arbeitnehmer ist Fachanwalt Roland Sudmann der Ansprechpartner, wenn sie vom Arbeitgeber eine Abmahnung oder Kündigung erhalten haben. Auch das Angebot, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sollten Arbeitnehmer vom Fachanwalt prüfen lassen. Die Höhe der Abfindung ist in vielen Fällen verlockend, die nachfolgenden Konsequenzen sind es meist nicht.
Einige Arbeitnehmer finden schnell einen neuen Arbeitsplatz; andere erhalten entweder aufgrund ihres Alters oder ihrer Qualifikation keine neue Anstellung. Dazu kommt meist noch die Sperre von Arbeitslosengeld I, welche die Arbeitsagentur verhängt. Mehr unter http://www.sudmann-arbeitsrecht.de/publikationen/.