Görlitz, 07. November 2011 (jk) – Der Wechsel der Krankenkasse ist ein großer Schritt – insbesondere wenn man sich selbständig macht und in die private Krankenversicherung wechselt. Da hier die Beiträge nicht vom Einkommen, sondern der gesundheitlichen Verfassung und vom Alter des Versicherten abhängig sind, ist der Ausstieg aus dem gesetzlichen System gerade für Unternehmer eine willkommene Möglichkeit. Gerade für Selbständige ist es aber auch extrem wichtig, sich zu jedem Zeitpunkt auf eine zuverlässige Kassenleistung verlassen zu können. Um einen lückenlosen Wechsel zu garantieren, müssen folgende Punkte beachtet werden:
Fristen einhalten
Bei gesetzlich Versicherten gilt meist eine dreimonatige Kündigungsfrist, die bei Wahltarifen allerdings abweichen kann. Ein sofortiges Kündigungsrecht (zum Monatsende) besteht, wenn beispielsweise Zusatzbeiträge erhoben werden. Beim Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine andere sind die individuellen Vertragsbedingungen maßgeblich. Bei Beitragserhöhungen ist aber auch hier eine Sonderkündigung möglich.
Antrag bei PKV stellen
Während gesetzliche Anbieter verpflichtet sind, jeden Antragsteller aufzunehmen, wählen private Krankenkassen ihre Versicherten selbst. In der Regel wird vor Genehmigung des Antrags ein Gesundheitscheck durchgeführt – chronische oder schwere Erkrankungen können zu zusätzlichen, hohen Risikobeiträgen und sogar zur Ablehnung des Patienten führen. Wer sicher ist, gesund zu sein und die gesetzlichen Aufnahmebedingungen erfüllt, sollte sich im Vorfeld über die Dauer des Annahmeverfahrens informieren, um nicht zu früh zu kündigen und einen nahtlosen Übergang in die neue Krankenkasse zu gewährleisten. Denn die Kündigung bei der gesetzlichen Krankenkasse ist erst wirksam, wenn eine neue Krankenvollversicherung nachgewiesen werden kann!
GKV kündigen
Mit der Kündigung sollten Sie schon eine Aufnahmebestätigung der PKV einreichen; ist dies nicht möglich, muss dieser Nachweis noch innerhalb der Kündigungsfrist eingehen, damit der Wechsel rechtswirksam wird. Neben der Einhaltung von Fristen ist es außerdem sinnvoll, um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten. So wird verhindert, dass für einen Übergangszeitrum zwei Krankenkassen Anspruch auf Beiträge erheben können.
Wartezeiten mit einbeziehen
In der Regel wird die neue Versicherung am Tag des Ablaufs der alten Krankenversicherung gültig. Bei einigen Tarifen in manchen privaten Krankenversicherungen kann es allerdings zu Wartezeiten kommen, was die Erstattung bestimmter Leistungen betrifft. Hier ist es ratsam, sich vorher zu informieren und eventuelle Vorauszahlungen einzukalkulieren.
Durch den Wechsel in die Private Krankenkasse können Unternehmer und Gründer Beiträge sparen und ihre Versicherungsleistungen optimieren. Allerdings gibt es bei den einzelnen Anbietern große Unterschiede und nur wenige wirklich unabhängige Quellen, die einen objektiven und individuellen Vergleich anstellen können, ohne ihre Provisionen im Auge behalten zu müssen. Neben akkreditierten Unternehmensberatern ist dies besonders der kostenlose Vergleich unter http://versicherung.berater-zuschuss.de/.
3116 Zeichen mit Leerzeichen
Über foerder-abc.de
Der Markt für Förderprogramme, Fördermittel, Zuschüsse, öffentlich geförderte Kredite und Darlehen ist für den Unternehmer und Gründer intransparent und mit zahlreichen Klippen versehen. Nur foerder-abc.de bietet Unternehmern und Gründern mit seinem Gratisreport und dem kostenpflichtigen eBook einen preislich attraktiven Weg im Do-it-yourself-Verfahren ohne externe Hilfe ein Grundverständnis zur Fördermittellandschaft zu bekommen, die wirklich wichtigen Programme im Kompaktüberblick zu haben und mit dem Leitfaden den Antrag sogar selbst zu stellen. Über die Partnerschaft mit einem bundesweit führenden Beraternetzwerk kann zudem jederzeit eine qualifizierte Vor-Ort-Beratung sichergestellt werden. Neben der Unterstützung beim Fördermittelantrag wird dem Gründer an den Beratungspunkten des Netzwerks immer auch Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans, der Kundengewinnung oder der Bankfinanzierung angeboten.
Hinweis:
Tätigkeiten, die der Gesetzgeber Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen besonderen Berufsgruppen vorbehalten hat, gehören gemäß unseren AGB“s ausdrücklich nicht zu unserem Dienstleistungsumfang. Werden solche Tätigkeiten erforderlich, so vermitteln wir unserem Besuchern uns bekannte, seriöse Beratungskollegen aus den zugelassenen Berufsgruppen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf die Ermittlung von wirtschaftlichen Sachverhalten im Rahmen unserer unternehmens- und wirtschaftsberatenden Inhalte sowie die Vor- und Aufbereitung der aus der Ermittlung dieser wirtschaftlichen Sachverhalte resultierenden Entscheidungen und Unterlagen.
foerder-abc.de ist ein Service der KEYNA GROUP GMBH
Kontakt:
foerder-abc.de/ Ein Service der Keyna Group GmbH
Keyna Group GmbH
Parkstraße 3
02826 Görlitz
+49 (0)3581.64 90 454
www.foerder-abc.de
info@foerder-abc.de
Pressekontakt:
Keyna Group GmbH
Jeanine Kulhava
Parkstraße 3
02826 Görlitz
jk@keyna.de
+49 (0)3581.64 90 455
http://www.keyna.de