Firmengründung in England – Limited Gründung einfach gemacht

In 24 Stunden eine Limited (kurz: LTD.) gründen und sofort geschäftlich starten !!

Die Limited ist das englische Gegenstück zur GmbH. Eine Limited kann man in wenigen Stunden gründen – wir bieten dazu einen 24-Stunden-Express-Service an. Für die Gründung und Registrierung der Ltd. müssen Sie kein einziges Stück Papier unterschreiben. Ein Wohnsitz oder gar eine Reise nach England ist für die Limited Gründung nicht erforderlich, auch spielt die Nationalität der Gründer keine Rolle. Während andere noch einen Notartermin zur GmbH- Gründung vereinbaren, ist Ihre Limited schon längst gegründet – und weltweit geschäftsfähig! Am Anfang noch ein wenig belächelt und als exotisch und unseriös eingestuft, hat die Limited inzwischen den deutschen Markt erobert.
Warum gründen immer mehr Unternehmer eine Limited in England?

Die Rechtsform „Limited“ ist die weltweit am meisten verbreitete Unternehmensform. Der englische Companies Act (Limited Firmengesetzgebung) existiert schon seit 1844. Profitieren auch Sie vom hohen internationalen Ansehen Großbritanniens – Prestige (u.a. durch mgl. Registrierungsadresse in London) inklusive.

Viele Unternehmer aus dem deutschsprachigen Ländern haben die Vorteile bereits erkannt – die Limited ist auf dem Vormarsch: Nach einer Untersuchung der Universität München laufen bereits über 40.000 Unternehmen in Deutschland als Limited. Und der Zulauf ist ungebrochen hoch.

Vorteile der englischen Limited auf einem Blick:

  • sehr schnelle Gründung und Registrierung
  • Der Zusatz „in Gründung“ wie bei der GmbH ist nicht bekannt
  • kein persönliches Erscheinen in England notwendig
  • Kein Wohnsitz in England notwendig
  • Anonyme Gründung der Limited mit Treuhändern möglich
  • Keine Pflicht zur Stammkapitaleinzahlung
  • Haftungsbegrenzung auf £ 1.00 (ca. 1,50 €) möglich
  • Die persönlichem Haftung der Gründer ist ausgeschlossen
  • Eine Limited darf Aktien ausgeben
  • In der EU und weltweit hoch anerkannte Rechtsform
  • Unkomplizierte Führung und Verwaltung der Ltd
  • steuerliche Vorteile für viele Unternehmer
  • hohes Prestige (zum Beispiel mit einer Londoner Firmenadresse)
  • englisches Bankkonto möglich

Die Limited und die GmbH-Reform in Deutschland
Mit der neuen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (auch UG haftungsbeschränkt) plant der Gesetzgeber im Rahmen der Modernisierung des GmbH-Rechts (MiMoG) eine Art Mini-GmbH als Einsteigsvariante zur GmbH mit geringeren Voraussetzungen.

Existenzgründer und Unternehmer sollten daher ihre Rechtsformwahl überdenken. Die UG bietet kaum bürokratische Erleichterungen. Es ist eine Zwangsthesaurierung, also die Bildung einer Gewinnrücklage, in Höhe von ¼ des Jahresgewinns vorgeschrieben. Die Mustersatzung wird von Juristen heftig kritisiert und ist nur eingeschränkt unternehmertauglich. Haftungsfallen der UG sind zum Beispiel das Verbot von Sacheinlagen und verbotene Gewinnausschüttungen an den Geschäftsführer.

Entgegen der urspünglichen Planung des Gesetzgebers wird es bei der klassischen „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (GmbH) bleiben, somit müssen die Gesellschafter auch zukünftig mindestens 25.000 Euro als GmbH- Grundkapital aufbringen. Auch zukünftig bleibt der zwingende Gang zum Notar bei kleinsten Änderungen. Im europäischen Vergleich bleibt die deutsche Rechtsform „GmbH“ somit auch weiterhin eher unattraktiv.

Aus den genannten Gründen sind sich die Experten einig: Die Limited bleibt trotz der Änderungen bei der GmbH-Reform die deutlich bessere Alternative.

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