Durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz ab dem 1. Juli 2011 werden die bisher hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen reduziert. „Wir begrüßen diese Vereinfachung im Umgang mit elektronischen Rechnungen, da so Bürokratiekosten für die Wirtschaft in Milliardenhöhe abgebaut werden können. Besonders mittelständische Unternehmen bekommen damit die Möglichkeit, ihre innerbetrieblichen Prozesse deutlich zu vereinfachen“, sagt Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Mittelstands-Bundes (DMB).
Bis jetzt konnte diese kostengünstige Art der papierlosen Rechnungsstellung steuerrechtliche Probleme nach sich ziehen. Finanzverwaltungen erkennen elektronische Rechnungen nur an, wenn sie beispielsweise mit der qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder das sogenannte EDI-Verfahren (ElectronicDataInterface) verwendet wurde. „Wer bisher Rechnungen akzeptierte, die nicht auf eine anerkannte Art versendet wurden, riskierte, dass die enthaltene Vorsteuer nicht gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden konnte. Im Falle einer Betriebsprüfung wurden dann die Vorsteuerbeträge plus Zinsen fällig“, erklärt Marc S. Tenbieg.
Nun berechtigen elektronische Rechnungen, die per Mail als PDF- oder Textdatei übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug, ohne dass es einer qualifizierten Signatur bedarf. Diese technikneutrale Lösung unterscheidet nicht mehr zwischen Papier- und elektronischen Rechnungen. Allerdings müssen weiterhin die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet sein. Dies haben Unternehmen durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren zu gewährleisten. Die Rechnungen müssen auch in Zukunft alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten. Interessierte Leserinnen und Leser erhalten weitere Informationen unter www.mittelstandsbund.de .
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