Anlagerecht Kapitalanlage Verjährung Ende 2011, jetzt muss gehandelt werden

Ansprüche aus dem Anlagerecht bei Fehlberatung verjähren Ende 2011. Anleger müssen jetzt handeln, die Zeit drängt.

Aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Verjährungsregelungen mit der Schuldrechtsmodernisierungsreform im Jahr 2002, verjähren alle Ansprüche aus Kapitalanlagen, die vor dem Jahr 2002 abgeschlossen wurden, absolut und endgültig zum 31.12.2011. Aus diesem Grunde und der daraus resultierenden Verunsicherung vieler Anleger bietet die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine telefonische Erstberatung durch Experten aufgrund der Unterlagen zum Preis von 50 EUR an, sodass schnell überprüft werden kann, ob ihnen eventuelle Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung der Banken und freien Berater bezüglich der Anlage an geschlossenen Immobilienfonds, Medienfonds, Schiffsfonds, Flugzeugleasingfonds, Investmentfonds, Solarfonds etc. zustehen.

Oft bestehen gute Chancen auf Schadensersatz, es muss nur rechtzeitig gehandelt werden. Gerade die Börsenkrise 2000-2003 hat erhebliche Verluste für viele Anleger durch Aktienfonds mit sich gebracht. Hier hat man bis Ende 2011 noch die Chance, das Geld zurück zu erhalten.

Aber nicht nur Anlagen, die vor dem Jahr 2002 erworben wurden, sind von der Verjährung zum 31.12.2011 betroffen, sondern auch zahlreiche andere Fonds, die ebenfalls unten aufgeführt werden.

Besonders Anleger, die in die folgenden genannten Fonds investiert haben, sollten sich, wenn sie mit der Entwicklung ihrer Anlage nicht zufrieden sind und sich zusätzlich schlecht beraten fühlen, umgehend an einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt wenden.

Weitere Informationen finden Anleger hier:

Verjährung 2011 Anlagerecht

ALCAS/KGAL Medienfonds
Aktienfonds der DWS, Union Investment, DEKA
Apollo Medienfonds
Boll Medienfonds
Cinerenta Medienfonds
CFB-Fonds Nr. 130
Cumulus-Fonds
DBVI – Fonds
DCM Renditefonds
DFO-Fonds/Deutschlandfonds
DG-Fonds
DGI-Fonds
Dreiländerfonds/ DHB-Fonds
Falk-Fonds
Fleesensee-Fonds
Fundus Fonds
Gebau -Fonds
GFP Medienfonds
Göttinger Gruppe/Securenta AG
Hannover Leasing Medienfonds
LHI Leasing GmbH Medienfonds
Medico Fonds
Multi Advisor Fund I GbR/Capital Advisor Fund II GbR
Prokon Genussrechte
RENTADOMO Fonds
Südwest Finanz Vermittlung AG
Südwest Finanz Vermittlung Zweite AG
Südwest Finanz Vermittlung Dritte AG
Victory Medienfonds
WGS-Fonds
DEKA Fonds (DEKA Technologie, DEKA Chance etc.)
Union Investment Fonds
DWS Fonds
Aktienfonds
Aktien
offene Immobilienfonds (Morgan Stanley P2 Value, TMW Weltfonds, AXA Immoselect, SEB immoinvest, DEGI Europa, DEGI International, DB Immoflex, CS Euroreal)

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
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