Luxemburg und die Lizenzeinnahmen – Steuerkonzepte, die sich nur für die Großen lohnen

Die vor einigen Tagen veröffentlichten Dokumente (Luxemburg-Leak) zeigen, wie Unternehmen durch das Luxemburger Steuerkonzept Millionen einsparen konnten. Einer Methode zur Steuerflucht, dem „Lizenztrick“, soll nun der Riegel vorgeschoben werden. Die Steuerberater von Zeptrum berichten über das geplante Konzept und warum sich komplizierte Steuerkonzepte nicht für alle lohnen.

Die Steuereinsparung durch Lizenzeinnahmen basiert auf Luxemburger Recht und ist völlig legal. Unter den mannigfachen Steuertricks ist diese eine der Ersten, für die es schnell zu einer internationalen Regelung kommen könnte.

Der Lizenztrick ist einfach nachzuvollziehen:

Im ersten Schritt gründet ein Unternehmen eine Niederlassung in Luxemburg. Dann veräußert es seine Patente, Lizenzen und Markenrechte an diese Niederlassung. Als Folge müssen die anderen Niederlassungen und Töchter an die Luxemburger Niederlassung hohe Gebühren für die Nutzung der Patente oder der Marke zahlen. Zum einen mindern diese Ausgaben bei den ausländischen Tochter-Unternehmen die zu versteuernden Gewinne, zum anderen gibt es in Luxemburg hohe Steuervorteile für die Einnahmen aus Lizenzen, sodass Unternehmen erhebliche Summen an Steuern einsparen können.

Wie einfach lässt sich das Schlupfloch „stopfen“?

Bundesfinanzminister Schäuble spricht von einer Einigung im Zuge der Entwicklung von gemeinsamen internationalen Standards mit G20 und OECD, um Steuerflucht zukünftig zu verhindern. Demnach sollen Steuerbegünstigungen für Lizenzeinnahmen nur noch dann gewährt werden, wenn diese auf Forschung und Entwicklung im eigenen Land basieren. Das heißt, nur dort, wo beispielsweise die patentierte Software maßgeblich entwickelt wurde, können Einnahmen aus dem Patent auch steuerlich bevorteilt werden.

Eine mögliche langfristige Entwicklung könnte dann allerdings sein, dass die gesamte Forschung und Entwicklung in Länder verlagert wird, die die größte Steuerbegünstigung anbietet, vorausgesetzt, die Infrastruktur stimmt. Eine solche Regelung verhindert nicht, dass durch die Zahlung von Gebühren der zu versteuernde Gewinn gemindert werden kann, da die Übertragung von Patenten grundsätzlich nicht verboten werden kann. Letztendlich werden die Unternehmen ganz genau durchrechnen, oder rechnen lassen, wo sich das nächste Steuereinsparungskonzept verbirgt. Wie diese Regelung genau in EU-Recht umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Generell lohnt es sich vor allem für sehr große multi-internationale Unternehmen, komplizierte Steuersparstrukturen, die über Niederlassungen im Ausland ermöglicht werden, durchzuführen. Gerade im Zuge der Aufdeckung der Steuereinsparungskonzepte vieler namhafter Unternehmen stehen diese nun besonders in der öffentlichen Kritik. Unternehmen raten wir generell zu einem sauberen Steuerkonzept.Ohne unnötig komplizierte Pläne können durch bestimmte strategische, operative und taktische Entscheidungen Steuern gespart werden. Gerade die Steuerplanung sollte in fachkundige Hände gegeben werden.

Das Unternehmen:
Zeptrum ist eine der größten Gesellschaften für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung im mittleren Ruhrgebiet. Ihre Ansprechpartner zu den Themen Steuerberatung und Planung finden sie auf der Internetseite: www.zeptrum.net