Anwalt Offenbach – Anwalt Rödermark – Anwaltskanzlei Sachse – Mietrecht

Möglicher Schadensersatz des Vermieters für Beschädigungen der Mietsache

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Von einer Durchführung von Schönheitsreparaturen sind sämtliche Beschädigungen an der Mietsache zu unterscheiden.

Unabhängig von der Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklauseln kann der Vermieter jeden Schaden geltend machen, der über das Maß der üblichen Nutzung hinausgeht. Dazu zählt jede Art von Schaden an den vermieterseitigen Einbauten, Farbabplatzungen an Fenstern, Türen und Heizkörpern, Schäden an Parkett oder Teppich durch Wasser oder andere Stoffe, Beschädigungen der Sanitärkeramik usw.. Eine genaue Regelung, was unter einer übermäßigen Abnutzung zu verstehen ist, gibt es nicht. Hier entscheiden Gerichte jeweils im Einzelfall unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, was regelmäßig zu Streit oder Unverständnis führt, haben doch die einzelnen Sachverständigen und Richter eine unterschiedliche Auffassung von „üblicher Abnutzung“.

Zur Beseitigung dieser Mängel muss der Vermieter dem Mieter eine Frist setzen. Nach Ablauf dieser First darf er die Mängel durch eine Fachfirma beseitigen lassen. Dabei muss sich der Vermieter auch nicht auf einen notdürftige Reparatur oder nur ein einfaches Ausbessern einlassen. So ist durch Gerichte immer wieder entschieden worden, dass der Vermieter z.B. bei einem Wasserfleck auf dem Parkett durchaus einen Anspruch darauf hat, dass das gesamte Parkett so saniert wird, dass der Schaden nicht mehr sichtbar ist. Gleiches gilt zum Beispiel für Flecke auf Teppichböden. Hier können für jeden Mieter schnell erhebliche Summen von mehreren 1000 EURO zustande kommen. Man sollte daher darauf achten, mit der Mietsache sorgsam umzugehen und kleinere Schäden gleich selbst ausbessern.

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Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
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das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
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