Energieausweis und RAL-Gütezeichen

Dokumente zur Transparenz bei den Wärmekosten

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Grafik: Gütegemeinschaft Energiehandel (No. 5077)

sup.- Ob der Kauf- bzw. Mietpreis für eine Immobilie gerechtfertigt ist oder nicht, stellt sich leider manchmal erst im Nachhinein heraus. Eine große Rolle spielt dabei auch das energetische Verhalten des Gebäudes. Ein hoher Brennstoffbedarf für die Wärmeerzeugung kann ein vermeintlich günstig erworbenes Wohnhaus im Laufe der Zeit zur unersättlichen Kostenfalle werden lassen. Verbesserungen sind dann oft nur mit erheblichen Investitionen in die Gebäudetechnik oder die Fassadendämmung möglich. Deshalb ist die Bedeutung verlässlicher Informationen zur Energieeffizienz beim Wohnen jetzt noch einmal vom Gesetzgeber gestärkt worden: Seit dem 1. Mai 2014 schreibt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) vor, dass Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis des jeweiligen Objekts bereits bei Besichtigungsterminen vorlegen müssen. In diesem Ausweis werden die energetischen Kennwerte des Gebäudes zusammengefasst, auf einer Skala von grün bis rot anschaulich dargestellt und zukünftig auch – ähnlich wie bei Elektro- und Haushaltsgeräten – unterschiedlichen Effizienzklassen zugeordnet. Auch in Immobilienanzeigen müssen die entsprechenden Werte aus dem Energieausweis jetzt genannt werden. Interessenten erhalten auf diese Weise bereits vor Vertragsabschluss bestmögliche Transparenz über das, was in Sachen Nebenkosten auf sie zukommen kann.

In Häusern, deren Wärmeerzeuger z. B. mit Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets betrieben werden, kann diese Absicherung vor unerwartet hohen Belastungen noch mit Hilfe eines weiteren Dokuments ergänzt werden. Das RAL-Gütezeichen Energiehandel gibt Auskunft über den Bereich der Wärmeversorgung, der vom Energieausweis für Gebäude nicht erfasst werden kann: die Einkaufs- und Lieferbedingungen des benötigten Brennstoffs. Denn auch wenn sich laut Ausweis der Energiebedarf im grünen Bereich befindet, könnte z. B. unzulängliche Technik zur Tankbefüllung und Mengenerfassung zu unnötigen Ausgaben für Heizung und warmes Wasser führen. Das Gütezeichen signalisiert, dass sich dieser Händler einer umfassenden und wiederkehrenden Kontrolle seiner Betriebe und Lieferfahrzeuge sowie der Funktionsfähigkeit der Messgeräte und der Gültigkeit aller erforderlichen Eichungen unterzieht. Außerdem ist echte Preistransparenz mit tagesaktuellen Angaben ohne verdeckte Zuschläge eine Voraussetzung für die Vergabe des RAL-Gütezeichens. Brennstoffhändler mit diesem Qualitätsprädikat findet man unter www.guetezeichen-energiehandel.de, Informationen zum Energieausweis gibt die Deutsche Energieagentur unter www.zukunft-haus.info.

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