Insolvenzgeschützte betriebliche Altersversorgung (bAV) für Arbeitnehmer mit Direktversicherung*

Wie Arbeitnehmer sich vor dem Gläubigerzugriff schützen und wann Versicherer doppelt zahlen müssen?
Bundesgerichtshof (BGH) schützt arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
In seiner Entscheidung vom 05.12.2013 (Az. IX ZR 165/13) gab der BGH einem Arbeitnehmer Recht, wonach der Rückkaufswert einer rein arbeitgeberfinanzierten unverfallbaren Direktversicherung nicht vom Insolvenzverwalter des Arbeitnehmers zur Masse gezogen werden kann. Der Insolvenzverwalter kann dieses Geld nicht an die Gläubiger verteilen. Die Kündigung des Insolvenzverwalters hat damit allenfalls zur Folge, dass die Versicherung in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt wird.
Insolvenzgeschützte betriebliche Altersversorgung (bAV)