Wenn die Zahnspange droht, ist die Zahnzusatzversicherung ein wirksamer Kostenschutz

Eine kieferorthopädische Behandlung kann richtig ins Geld gehen. Viele Eltern sichern sich gegen das Kostenrisiko mit der Zahnzusatzversicherung ab.

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Leistet hier die gesetzliche Krankenversicherung nicht, bleibt nur noch die Zahnzusatzversicherung. Diese muss man aber frühzeitig abschließen.

Im kommenden Jahr wird sich im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung eine Änderung für viele Patienten ergeben, die Leistungen außerhalb der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) wird nach 23 Jahren angepasst und der Verband der privaten Krankenversicherer rechnet mit Mehrkosten zwischen 14 und 20 Prozent.

Teuer kann es für kleine Patienten werden, die eine kieferorthopädische Behandlung benötigen und keinen Leitungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Vorsorge gegen das Kostenrisiko kann man mit der Zahnzusatzversicherung treffen.

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Die Gesetzliche Krankenversicherung definiert klar, bei welchem Kieferzustand überhaupt eine Erstattung erfolgt: Der Grad der Kieferfehlstellung wird in Kieferorthopädischen Indikationsgruppen eingeteilt. Hier gibt es fünf Stufen. In den Stufen 1 und 2 wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung keine Leistung erbracht. Ab der 3. Stufe erfolgt eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Im Regelfall werden bei einer kieferorthopädischen Behandlung 80 Prozent der Kosten für eine wirtschaftliche Behandlung übernommen, für jedes weitere Kind im gemeinsamen Haushalt übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent der Kosten (SGB V, § 29).

Wenn also beim Kind die KIG-Stufe 1 oder 2 vorliegt, kann die kieferorthopädische Maßnahme nur durch eine Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden. Bei der Erstattung der Kosten für eine kieferorthopädische Maßnahme hat man allerdings bisher noch wenig Auswahl. Nur zwei Gesellschaften bieten bei der Zahnzusatzversicherung umfangreiche Leistungen für die Kieferorthopädie: Die ARAG und die Schweizer CSS. Beide Gesellschaften erstatten in den KIG-Stufen 1 und 2 den gleichen Anteil, den ansonsten die gesetzliche Krankenversicherung übernehmen würde. Andere Gesellschaften sind von der Erstattung relativ stark begrenzt.

Bei einer gewünschten höherwertigen Versorgung und der Abdeckung durch die gesetzliche Krankenversicherung in den Stufen 3 bis 5 kann eine Zahnzusatzversicherung ebenfalls sinnvoll sein. Erfahrungsgemäß möchten Kinder nicht mit der Kassenversorgung herumlaufen, Brackets aus Kunststoff oder Keramik stehen ganz oben auf der Wunschliste. Die CSS erstattet in diesem Bereich noch einmal bis zu 600 Euro pro Kiefer.

Ein frühzeitiger Einstieg in die Zahnzusatzversicherung macht deshalb auch Sinn, da die ARAG eine Leistungsstaffelung in den ersten beiden Versicherungsjahren vorsieht. Hingegen kann man bei der CSS nach Ablauf der allgemeinen Wartezeit ohne Leistungsstaffelung die vollen Leistungen in Anspruch nehmen.

Bildquelle: Arno Bachert, www.pixelio.de

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