Nachdem das KfW-Gründercoaching mit einer Bezuschussung von bis zu 90 % bereits Ende vergangenen Jahres ausgelaufen ist, läuft nun auch das „Gründercoaching Deutschland“ mit einer 50 % – Förderung (in den neuen Bundesländern 75 %) zum 30. Juni 2014 aus.
Gründerinnen und Gründer sollten deshalb jetzt die Chance nutzen und noch rechtzeitig einen Antrag zu stellen!
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Existenzgründerinnen, Existenzgründer, Unternehmensnachfolger- innen und -nachfolger oder junge Unternehmerinnen und Unternehmer mit Sitz in Deutschland. Die Gründung muss im Bereich des gewerblichen Handels oder der Freien Berufe erfolgt sein. Dabei darf die Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Die Neugründung sollte auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein.
Was wird gefördert?
Coachingmaßnahmen für alle Fragen organisatorischer, wirtschaftlicher und finanzieller Art werden gefördert. Nicht jedoch gefördert werden u.a. Coachingmaßnahmen für den Vorgründungsbereich, Maßnahmen, welche vor allem Rechts- Versicherungs- oder Steuerfragen beinhalten oder Buchführungsarbeiten sowie die Erstellung von Marketingmaterialien.
Wie hoch ist die Förderung?
In den sog. alten Bundesländern können 50 %, in den neuen Bundesländern 75 % des Coachinghonorars gefördert werden.
In beiden Fällen gilt: 6.000 € sind die maximal förderfähigen Kosten: In den alten Bundesländern bedeutet das ein Zuschuss von bis zu 3.000 €, in den neuen Bundesländern bis zu 4.500 €.
Dabei kann ein maximales Tageshonorar von bis zu 800 € gefördert werden.
Eine mehrmalige Nutzung der Förderung ist möglich – ein zusätzlicher Antrag auf Beratung kann so oft gestellt werden, bis die maximale Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von 6.000 € ausgeschöpft ist.
Wie findet man einen geeigneten Coach?
Nach der Gründung kann eine persönliche Beraterin bzw. Berater ausgewählt werden. Die für dieses Förderprogramm gelisteten Personen sind auf der KfW Beraterbörse hinterlegt.
Nachdem Schwerpunkte, Tagessatz und Dauer der Beratung abgestimmt wurden, kann ein Antrag bei den sog. Regionalpartnern eingereicht werden.
Bei der Suche, den passenden Regionalpartner zu finden, unterstützt i.d.R. die ausgewählte Beraterin bzw. Berater.
Bis wann muss der Antrag zur Förderung gestellt werden?
Noch bis zum 15. Juni 2014 kann über die Antragsplattform ein Antrag gestellt werden. Die Empfehlung durch den Regionalpartner gegenüber der KfW muss bis zum 20. Juni 2014 ausgesprochen werden.
Um die Fristen zu wahren empfehlen wir die rechtzeitige Terminvereinbarung.
Die Zusage der KfW erstreckt sich über einen Beratungszeitraum von max. 6 Monaten.
Was gibt es noch zu beachten?
Die Abrechnungsunterlagen müssen spätestens 6 Monate nach der Zusage der Förderung eingereicht werden.
Die sog. KfW Beraterbörse listet alle für das zugelassene Förderprogramm Berater und Beraterinnen. Das KfW System gibt hierzu einen guten ersten (online) Einblick.
Unser Tipp: in jedem Fall mindestens 2 Kennenlern-Gespräche führen um herauszufinden, ob die Themen zu denen Sie Unterstützung benötigen auch wirklich geleistet werden können, die Chemie stimmt und es sich um ein seriöses und erfahrenes Unternehmen mit entsprechenden Referenzen handelt.