Die Gewerbeanmeldung oder den Gewerbeschein beantragen

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist manchmal auch mit den einen oder anderen Formularen und deren Ausfüllen verbunden. Steuern sind für Selbstständige dann nur ein neues Thema, mit dem man sich befassen muss. Aber bevor es soweit ist, muss die Selbstständigkeit ja auch erst einmal angemeldet werden. Existenzgründer stellen sich dann häufig die Frage, ob sie einen Gewerbeschein beantragen müssen oder nicht. Aber ein Gewerbeschein wird eben nicht von allen Selbstständigen benötigt.

Gewerbeanmeldung warum?

Die Gewerbeanmeldung ist ein wichtiges Indiz für die offizielle Selbstständigkeit. Die Anmeldung ist der erste Schritt zu den Unternehmern des Landes zu gehören.

Aber wer braucht jetzt einen Gewerbeschein?

Alle Einzelunternehmer müssen generell einen Gewerbeschein besitzen. Diese Unternehmen müssen dann auch die Gewerbesteuer an das Finanzamt entrichten. Weiterhin kennen wir in Deutschland aber auch die sogenannten „freien Berufe“. Diese Berufsgruppe ist eine Ausnahme und muss keinen Gewerbeschein beantragen.

Wer gehört zu den freien Berufen?
Folgende Berufe fallen unter die freien Berufe:

* alle Heilberufe, wie Ärzte oder auch Heilpraktiker

* Kulturberufe wie Journalisten oder Dolmetscher und Übersetzer

* Künstler oder Schriftsteller und Lehrer

* Berufe aus dem Bereich Recht, Steuern und Wirtschaftsberatung

* Technische und naturwissenschaftliche Berufe wie Lotse, Architekten oder Ingenieure

Um auch Nummer sicher zu gehen, kann auch noch einmal der § 18 des Einkommenssteuergesetz´ nachgelesen werden. Hier findet sich eine genaue Erläuterung der „freien Berufe“.

Einfach das Gewerbe anmelden

Wer aber dennoch ein Gewerbe anmelden muss oder will, muss sich keine Gedanken machen. Das Verfahren ist sehr einfach. Als erstes sollte das Ordnungs- oder Wirtschaftsamt in der eigenen Stadt aufgesucht werden. Denn hier werden die Gewerbescheine ausgestellt. Die Kosten für einen solchen Schein liegen zwischen 15 und 30 Euro. Wichtig ist zu wissen, dass das Gewerbe immer dort angemeldet werden muss, wo das Unternehmen auch später seinen Sitz haben wird. Wer also sein Unternehmen in einer anderen Stadt, als den Wohnort gründen möchte, muss entsprechend das Ordnungs- oder Wirtschaftsamt in dieser Stadt aufsuchen.

Nicht die Unterlagen vergessen

Auch für die Beantragung eines Gewerbescheines müssen entsprechende Unterlagen mitgebracht werden.

Wichtig sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • entsprechende Nachweise über das Gewerbe (Meisterbriefe, Konzessionen oder auch Ausbildungsnachweise)

Jedes Gewerbe kann angemeldet werden. Vorausgesetzt natürlich, es kann auch nachgewiesen werden, dass man dazu imstande ist und auch über die entsprechenden Qualifikationen verfügt.