26.02.2014: Die Sanierungsversuche des Dachfonds MPC „Santa P-Schiffe“ sind endgültig geschei-tert. Schon zwei der insgesamt sechs Schiffe haben Insolvenz angemeldet. Für die betroffenen Anleger bedeutet dies den Verlust erheblicher Teile ihres investierten Kapitals. Eine Entspannung der Lage ist nicht in Sicht. Eile ist geboten, denn den Anlegern läuft die Zeit zum Handeln davon.
Zwei von sechs Schiffen insolvent
Allen Versuchen zum Trotz ist die Sanierung des Dachfonds Beteiligungsgesellschaft MS „Santa P-Schiffe“ mbH & Co. KG nunmehr endgültig gescheitert. Mehrfach hatte die Geschäftsleitung ver-sucht, die Schiffe durch Zufuhr frischen Anlegerkapitals aus dem schweren Fahrwasser zu holen, in dem sich die Santa P-Schiffe seit 2010 befanden. Genutzt hat es nichts, am 20.11.2013 stellte die Kommanditgesellschaft MS „Santa Priscilla“ Offen Reederei GmbH & Co. KG einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Am 23.01.2014 folgte ihr die Kommanditgesellschaft MS „Santa Patricia“ Offen Reederei GmbH & Co. KG und beantragte ebenfalls ein Insolvenzverfahren. Aber auch für die dem Dachfonds Santa P-Schiffe noch verbliebenen Einschiffsgesellschaften sieht es nicht gut aus: Der Chartervertrag der Kommanditgesellschaft MS „Santa Regina“ Offen Reederei GmbH & Co. KG lief am 04. Februar 2014 aus, laut Informationen der Zweitmarktplattform FundXChange soll die derzeitige Anschlusscharter einen Zeitraum von gerade einmal zwei bis vier Monaten umfassen. Die zuletzt bei USD 16.000,00 liegenden Charterraten betragen nunmehr nur noch USD 13.250. Ähnlich verhält es sich in Bezug auf die Kommanditgesellschaft MS „Santa Regula“ Offen Reederei GmbH & Co. KG, deren Chartervertrag am 25.02.2014 enden soll. Der Chartervertrag der Kommanditgesellschaft MS „Santa Paola“ Offen Reederei GmbH & Co. KG dürfte nach den Angaben auf FundXChange noch eine Laufzeit von drei bis sieben Monaten haben, die Charterrate soll USD 7.950,00 betragen. Was danach kommt steht wohl in den Sternen. Jedenfalls spricht nichts für eine Besserung der Lage.
Fondssanierung von Wunschdenken geprägt
Die vorstehend genannten Charterraten lösen bei den betroffenen Anlegern nur noch Fassungslosigkeit aus, sollten sich diese nach den 2012 mitgeteilten Prognosen der Reederei Claus Peter Offen doch in 2014 wieder auf ein auskömmliches Niveau entwickeln, also auf deutlich mehr als USD 18.000,00 pro Tag. Davon sind die dem Fonds noch verbliebenen Santa P-Schiffe weit entfernt. Eine solche Entwicklung der Charterraten für den noch immer übersättigten Markt der Containerschifffahrt ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.
Weitere Insolvenzen befürchtet
Zu Recht befürchten die betroffenen Anleger daher den Eintritt weiterer Insolvenzen bei den noch verbliebenen Einschiffsgesellschaften. Den geschädigten Anlegern der Santa P-Schiffe droht dadurch konkret der Verlust ihrer Einlagen sowie des nachgeschossenen Neukapitals. Wer sich nicht durch Teilnahme an der Fondssanierung beteiligte, muss damit rechnen, vom Insolvenzverwalter künftig auf zumindest anteilige Erstattung der bisherigen Ausschüttungen in Anspruch genommen zu werden. Umgekehrt können die betroffenen Anleger der Santa P-Schiffe nicht mehr mit einer Rückzahlung ihrer in den Dachfonds investierten Ersparnisse rechnen, da dies nur dann der Fall sein kann, wenn der Erlös aus der Verwertung der Schiffe die Verbindlichkeiten aus den Darlehen deutlich übersteigt.
Höchste Zeit für die Rettungsweste
Den betroffenen Anleger bleibt nicht mehr viel Zeit, dem Verlust ihrer Ersparnisse entgegen zu wirken. Es wird empfohlen, nunmehr zeitnah den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen durch Banken und Sparkassen vertrieben. Sowohl diese als auch die sog. freien Anlageberater sind verpflichtet, die Anleger vor Vertragsabschluss umfassend über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände, zu denen auch die Provisionsvergütungen (mitunter als Rückvergütungen oder auch Kick-Back-Zahlungen bezeichnet) gehören, aufzuklären. Letzteres gilt insbesondere bei Schiffsfonds, zumal dort regelmäßig mehr als 20 % des Anlegerkapitals für Vertriebsprovisionen verwendet werden und nicht für den Erwerb der Schiffe. Aus der Verletzung von Aufklärungspflichten ergeben sich in vielen Fällen Schadenersatzansprüche, gerichtet auf vollständige Rückabwicklung der Beteiligung. Da der Schiffsfonds Santa P-Schiffe in der Zeit von 2003 bis 2005 platziert wurde, droht in vielen Fällen demnächst die Verjährung dieser Schadenersatzansprüche. Die Verjährung tritt spätestens 10 Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft ein.
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. „Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen.
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Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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